Ein privater Anbieter hatte beim Landesverwaltungsgericht die Feststellung beantragt, dass die Vergabe ohne vorherige Bekanntmachung rechtswidrig gewesen sei.
Es seien dringende und zwingende Gründe vorgelegen, die eine öffentliche Ausschreibung nicht zugelassen hätten, so der Verwaltungsgerichtshof. Darüber hinaus sei die Beauftragung lediglich als Überbrückung gedacht gewesen.
Das Gericht argumentierte damit, dass das Land Anfang Februar – unter anderem aufgrund einer Testpflicht für Grenzpendler – die Testkapazitäten dringend habe erweitern müssen. Diese Entwicklung sei für das Land nicht rechtzeitig vorhersehbar gewesen, daher sei die Auftragsvergabe in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zulässig gewesen.
Mittlerweile hat die Landesregierung den Betrieb von sieben Covid-Teststraßen nach eine Bietergemeinschaft vergeben – mehr dazu in Land vergibt Teststraßenbetrieb an Bietergemeinschaft.