Arbeitsrecht, Gesetzestext
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Gericht

Unternehmer behält Chance auf Entschädigungszahlung

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gibt einem Vorarlberger Unternehmen die Chance, doch noch eine Entschädigungszahlung zu erhalten. Der Unternehmer hatte geklagt, weil er seinen drei Arbeitnehmern weiter ihr Entgelt gezahlt hatte, obwohl sie nicht zum Arbeitsplatz kommen konnten, weil Nenzing unter Quarantäne stand.

Während des ersten Lockdowns in Vorarlberg durften Menschen aus Nenzing das Gemeindegebiet 14 Tage lang nicht verlassen. Das Unternehmen hat damals drei Arbeitnehmern aus Nenzing das Entgelt trotzdem weitergezahlt. Dafür hat das Unternehmen eine Entschädigung beantragt, die ihm zunächst vom Landesverwaltungsgericht verweigert wurde. Nach dem Spruch des Verfassungsgerichtshofs muss das Landesverwaltungsgericht diese Frage nun neuerlich prüfen.