Eine Ärztin zieht eine Spritze auf.
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Coronavirus

Darf mich der Arbeitgeber zur CoV-Impfung zwingen?

Über die Hälfte aller Vorarlberger sind seit dem Wochenende vollständig geimpft. Einige warten noch auf die zweite Spritze. Doch es gibt auch viele, die eine Impfung ablehnen. Die Gründe dafür sind vielseitig. Viele von ihnen haben aber das gleiche Problem: Der Arbeitgeber fordert die CoV-Impfung.

Es gibt in Österreich keine Impfpflicht. Deshalb kann grundsätzlich ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht zur CoV-Impfung verpflichten. Man muss aber zwischen den einzelnen Berufsgruppen unterscheiden, sagt Christian Maier, Arbeitsrecht-Experte der Arbeiterkammer.

Darf mich der Arbeitgeber zur CoV-Impfung zwingen?

Über die Hälfte aller Vorarlberger sind seit dem Wochenende vollständig geimpft. Einige warten noch auf die zweite Spritze. Doch es gibt auch viele, die eine Impfung ablehnen. Die Gründe dafür sind vielseitig. Viele von ihnen haben aber das gleiche Problem: Der Arbeitgeber fordert die CoV-Impfung.

Bei einem Fernfahrer, der den ganzen Tag allein im Lkw sitzt, ist die CoV-Impfung nicht notwendig, um Kunden oder andere Mitarbeiter zu schützen. Anders sieht es bei Gesundheits- oder Lehrpersonal aus.

Derzeit noch alles offen

Das sind aber alles Entscheidungen, die noch ausjudiziert werden müssen, so Maier: „Es kann in diese Richtung gehen, dass das Gericht sagt, es ist eine spezielle Situation und in dieser speziellen Situation hat der Arbeitgeber einfach etwas mehr Möglichkeiten von den Beschäftigten zu verlangen. Es kann aber auch genau das Gegenteil rauskommen.“ Derzeit sei noch offen, wie das von einem Gericht beantwortet werden wird. Laut Maier gibt es hier eine 50:50 Chance.

Schlussendlich Einzelfallentscheidung

Wenn sich jemand nicht impfen lassen will, der Arbeitgeber aber dazu drängt, sollte man laut Maier zur Arbeiterkammer gehen und sich rechtlichen Rat einholen. Denn die Mitarbeiter zur Impfung zu drängen, ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Schlussendlich wird es aber eine Einzelfall-Entscheidung sein. Auch für den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin selbst, ob man sich nun impfen lässt oder nicht.

Ins Homeoffice schicken darf man Nicht-Geimpfte auf jeden Fall nicht. Das muss zwischen Unternehmen und Mitarbeiter immer gemeinsam ausgemacht werden.

Arbeitgeber kann bei Einstieg CoV-Impfung verlangen

Auch ob man gekündigt werden kann, wenn man sich nicht impfen lassen will, ist noch nicht rechtlich geklärt. Die Arbeiterkammer empfiehlt jedenfalls, die Kündigung anzufechten. Ob man dann schlussendlich Recht bekommt, entscheidet das Gericht. Da es aber ein neuer Rechtsbereich ist, fehlt hier einfach die Erfahrung.

Bei neuen Mitarbeitern kann der Arbeitgeber sehr wohl die Coronavirus-Impfung voraussetzen. Also dass man nicht eingestellt wird, wenn man nicht geimpft ist. Ob man geimpft ist oder nicht, muss man dem Arbeitgeber übrigens nicht sagen.