Derzeit muss man für den Zutritt in ein Nachtlokal die „3-G-Regel“ erfüllen, also geimpft, genesen oder getestet sein. Im Lokal selbst müssen die Gäste registriert werden. Ab 22. Juli wird der Zutritt zur Nachtgastronomie eingeschränkt, ab dann gilt nur mehr ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test beziehungsweise eine Impfung für den Einritt.
Im Lustenauer Nachtlokal „Sender“ hat sich in der Nacht von 10. auf 11. Juli eine mit dem Coronavirus infizierte Person aufgehalten. Die Gesundheitsbehörde appelliert dringend an alle Gäste in diesem Zeitraum, sich als Kontaktperson zu melden. Das Land geht von rund 370 Kontaktpersonen aus – mehr dazu in Aufruf: CoV-Infizierter in „Sender“-Lokal
Nach diesem Fall in Lustenau betont die Landesregierung, dass in der Nachtgastronomie die Einhaltung der Vorschriften verstärkt kontrolliert werden. Dazu zählt auch, ob auch tatsächlich alle Gäste registriert sind. Nach Angaben von Sicherheitslandesrat Christian Gantner (ÖVP) wird es bereits dieses Wochenende in allen Bezirken Schwerpunktkontrollen geben. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Verschärfungen für Besuch der Nachtgastro
Die Regierung hat die Corona-Regeln schon gestern wieder verschärfen müssen – weil immer wieder infizierte Besucher in Clubs gewesen sind.
Infektionsketten nicht mehr nachvollziehbar
Nicht immer werden die Regeln in der Gastronomie auch eingehalten, so Herbert Burtscher, CoV-Koordinator der Bezirkshauptmannschaften. Er habe auch schon persönlich diese Erfahrung gemacht: „Meines Erachtens ist es erforderlich, hier noch deutlicher Präsenz zu zeigen, dass man das ernst nehmen muss und nicht quasi schlampig agieren darf.“
Wegen der Verschärfungen ab 22. Juli befürchten Vorarlberger Disko-Betreiber, dass viel weniger Gäste kommen könnten. Vor allem geht man von einem massiven Rückgang bei den jüngeren Lokalbesuchern aus.