Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann im Februar und März dieses Jahres mehrfach an zwei Mädchen aus der Nachbarwohnung vergangen hat. Die zwei Familien waren seit einiger Zeit miteinander befreundet, insbesondere die Kinder.
Angeklagter soll Situation ausgenutzt haben
So waren die beiden Mädchen, die noch keine 14 Jahre alt sind, häufig bei der Nachbarsfamilie zu Gast. Dabei soll der bisher unbescholtene Arbeiter die Situation ausgenutzt haben. War er mit einem der Mädchen alleine, berührte er es laut Anklage im Intimbereich. Auch schwerer wiegendere sexuelle Übergriffe sollen stattgefunden haben.
Gericht glaubte den Mädchen trotz Widersprüchen
Nach ganztägigem Schöffenverfahren verurteilt der Senat den 41-Jährigen, der bis zuletzt seine Unschuld beteuerte, zu drei Jahren Gefängnis. Die Verteidigung hatte in ihrer Darstellung zwar intensiv auf angebliche Widersprüche in den Aussagen der Mädchen hingewiesen, doch der Senat glaubte den Opfern. Ihnen wurden insgesamt 8.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.