Normalerweise haben die 36 Landtagsabgeordneten nach der zweitägigen Rechenschaftsdebatte in der Juli-Sitzung gut drei Monate sitzungsfrei. Heuer wird es aber einen dritten Sitzungstag geben.
Sammelnovelle auf 31. Juli befristet
Der Grund: Die 3. Covid-19-Sammelnovelle, in der eine Vielzahl an Sonderregelungen zusammengefasst sind, ist auf 31. Juli befristet. Nun soll die Novelle bis zum 31. Dezember verlängert werden.
Es geht dabei vor allem um landesgesetzliche Sonderregelungen, wie zum Beispiel die erleichterten Beschluss-Fassungen per Umlauf-Beschluss, Telefon- oder Video-Konferenzen im Gemeindegesetz, im Landesverwaltungsgerichts- oder im Sozialleistungsgesetz.
Wichtig für die Bürgerinnen und Bürger: Beim Ergreifen von Rechtsmitteln gegen behördliche Entscheidungen gibt es die Fristenhemmung, wenn wegen der Pandemie-Maßnahmen Fristen nicht eingehalten werden können.
Lange wird es am Mittwoch im Landtag wohl nicht gehen – alle Fraktionen haben der Sitzung zugestimmt und auch der Dringlich-Erklärung des Gesetzes-Beschlusses, damit es rechtzeitig in Kraft treten kann.