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Politik

Kommt abgeschobener Lehrling zurück?

Im Fall des nach Pakistan abgeschobenen Gastronomie-Lehrlings Qamar Abbas gibt es eine Wende. Das Bundesverwaltungsgericht hat bekannt gegeben, dass es keinen gültigen Abschiebetitel für den 30-Jährigen gibt. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl muss nun den Fall komplett neu bewerten.

Viele Menschen haben sich für Qamar Abbas eingesetzt. Er war gut integriert und als Lehrling in einem Lustenauer Gastronomiebetrieb beschäftigt. 2018 wurde er – wie sich im Nachhinein herausstellte – rechtswidrig nach Pakistan abgeschoben. Und dort in ein Gefängnis gesperrt, wo er nach eigenen Angaben nur dank Schmiergeldzahlungen wieder heraus kam. Seitdem lebt er in Pakistan.

Bundesverwaltungsgericht: Kein gültiger Abschiebetitel

Am Mittwoch wurde in seiner Abwesenheit am Bundesverwaltungsgericht in Linz verhandelt. Das Gericht hat nun entschieden: Es gibt definitiv keinen gültigen Abschiebetitel. Die Abschiebung sei unverhältnismäßig gewesen. Das BFA, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, muss den Fall nun neu prüfen.

Anwalt geht davon aus, dass Abbas wieder kommen darf

Qamar Abbas freut sich über die Entscheidung: „Ich möchte allen Vorarlbergern, die sich für mich eingesetzt haben, danke sagen. Heute ist ein guter Tag. Ich möchte unbedingt wieder nach Vorarlberg kommen.“

Stefan Harg, der Anwalt von Abbas, geht davon aus, dass seinem Mandanten nach neuerlicher Überprüfung ein Aufenthaltstitel erteilt wird und er somit wieder nach Österreich kommen darf. Wie lange das neuerliche Prüfungsverfahren dauert ist derzeit noch unklar.

Kein rechtsgültiger Abschiebetitel

Der pakistanische Gastronomielehrling Quamar Abbas könnte also bald wieder nach Österreich kommen dürfen. Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Linz entschieden, dass sein Fall neu verhandelt werden muss, weil kein rechtsgültiger Abschiebetitel vorliegt