Frontansicht des Landesgerichts Feldkirch.
Dietmar Mathis
Dietmar Mathis
Gericht

Onkel soll Nichte missbraucht haben

Mit einem schweren Fall von Kindesmissbrauch muss sich am Montag ein Schöffengericht am Landesgericht Feldkirch beschäftigen. Ein 45-jähriger Mann soll seine unmündige Nichte sexuell missbraucht und vergewaltigt haben. Das Ganze soll sich aber schon vor über 20 Jahren abgespielt haben.

Von 1997 bis ins Jahr 2000 soll der Unterländer seine Nichte zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben, heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft. Das Mädchen war damals zwischen elf und 13 Jahre alt. Über die Jahre hinweg soll der Mann seine Nichte mehrmals sexuell missbraucht haben. Laut Anklage soll der Mann dem Mädchen zudem einmal den Mund zu- und die Arme festgehalten haben. Diese Tat wertet die Staatsanwaltschaft als Vergewaltigung.

Angeklagter weist Vorwürfe zurück

Der Angeklagte bezeichnet sich als nicht schuldig, er habe die mittlerweile 35-jährige Frau keinesfalls missbraucht. Er habe allerdings ein schlechtes Verhältnis zu seinem Bruder, dem Vater des Opfers, und zu diesem kaum Kontakt.

Dieser war es auch, der den Angeklagten im vergangenen Sommer anzeigte, nachdem ihm seine Tochter von dem mutmaßlichen Missbrauch vor mehr als 20 Jahren berichtete. Dass Missbrauchsopfer lange brauchen, um das Ganze öffentlich zu machen, ist nicht selten.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf die Aussagen des Opfers. Für die Einvernahme der Frau ist die Öffentlichkeit jedoch vom Prozess ausgeschlossen. Da noch psychiatrische Gutachen eingeholt und weitere Zeugen befragt werden müssen, ist der Prozess am Montagnachmittag vertagt worden.

Da das Opfer zum Zeitpunkt des vorgeworfenen Missbrauchs unter 14 Jahre alt war, gelten in diesem Fall andere Verjährungsfristen. Die Frist beginnt erst ab dem 28. Lebensjahr zu laufen. Die Tat verjährt also erst am 48. Geburstag des Opfers. So konnte es erst 20 Jahre nach dem Tatzeitraum zum Prozess kommen.