Für Schuldner gelten mit dem neuen Exekutionsrecht neue Regeln. Gläubiger können auf eigene Faust ein Insolvenzverfahren beantragen, die Namen der Betroffenen werden dann in ein öffentliches Register eingetragen. Somit kann geprüft werden, welche Personen im Verdacht stehen, zahlungsunfähig zu sein – noch bevor ein Verfahren begonnen hat – Das neue Exekutionsrecht im Detail.
Mieten, Handyverträge und Versandhäuser
Diese Ediktsdatei ist öffentlich und kann online abgerufen werden, erklärt Simone Strehle-Hechenberger von der ifs-Schuldenberatung. Damit könnte es etwa schwierig werden, einen Mietvertrag für eine Wohnung zu bekommen, wenn der Name in dieser Datei auftaucht. Probleme könnte es auch mit Handyverträgen oder Versandhäusern geben.
Strehle-Hechenberger sieht aber auch positive Aspekte im neuen Exekutionsrecht. Die Zahl von langwierigen Verfahren, bei denen nichts zu holen sei, könne reduziert werden. Damit könnten auch unnötige Betreibungs- und Gerichtskosten reduziert werden.