Leere Geldbörse und Bankomatkarten
doucefleur – stock.adobe.com
doucefleur – stock.adobe.com
Wirtschaft

Schuldnern droht der Internetpranger

Mit 1. Juli ist ein neues Exekutionsrecht in Kraft getreten. Namen von privaten Schuldnern werden in ein öffentliches Register eingetragen. Laut der Schuldenberatung des Instituts für Sozialdienste (ifs) kann das Folgen haben, etwa bei der Wohnungssuche.

Für Schuldner gelten mit dem neuen Exekutionsrecht neue Regeln. Gläubiger können auf eigene Faust ein Insolvenzverfahren beantragen, die Namen der Betroffenen werden dann in ein öffentliches Register eingetragen. Somit kann geprüft werden, welche Personen im Verdacht stehen, zahlungsunfähig zu sein – noch bevor ein Verfahren begonnen hat – Das neue Exekutionsrecht im Detail.

Mieten, Handyverträge und Versandhäuser

Diese Ediktsdatei ist öffentlich und kann online abgerufen werden, erklärt Simone Strehle-Hechenberger von der ifs-Schuldenberatung. Damit könnte es etwa schwierig werden, einen Mietvertrag für eine Wohnung zu bekommen, wenn der Name in dieser Datei auftaucht. Probleme könnte es auch mit Handyverträgen oder Versandhäusern geben.

Strehle-Hechenberger sieht aber auch positive Aspekte im neuen Exekutionsrecht. Die Zahl von langwierigen Verfahren, bei denen nichts zu holen sei, könne reduziert werden. Damit könnten auch unnötige Betreibungs- und Gerichtskosten reduziert werden.