Die Frist, innerhalb der ein Schuldner seinen Gläubigern zumindest einen Teil der Schulden zurückzahlen muss, soll von fünf auf drei Jahre verkürzt werden. Verschuldete sollen also künftig schneller als bisher schuldenfrei werden. In der Praxis bedeutet das für viele Schuldner, dass sie je nach Rückzahlungsquote in Summe weniger bezahlen. Die Regierung will mit der Neuregelung den Betroffenen die Chance auf einen sehr schnellen Neustart ermöglichen – mehr dazu in news.ORF.at: Regierung verabschiedet Insolvenzrechtsreform.
KSV: Falscher Eindruck entsteht
Beim – für den Gläubigerschutz zuständigen – Kreditschutzverband von 1870 (KSV) in Feldkirch herrschen aber Zweifel an diesem Plan. Eine Verkürzung der sogenannten Entschuldungsfrist sei der völlig falsche Weg, meint KSV-Leiterin Victoria Schuchlenz. Den Schuldnern werde dadurch nämlich die Chance genommen, sich bei den Gläubigern zu rehabilitieren. Heißt: Da viele Schuldner mit der neuen Regelung weniger zurückzahlen, könnten sie ihr schlechtes Gewissen nicht loswerden. Und es entstehe der Eindruck, dass man sich künftig ohne große Anstrengung entschulden könne, so Schuchlenz. Das neue Gesetz wird nun im Parlament besprochen und soll bereits Ende Juli in Kraft treten.