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Finanzgeschäfte Fußach: Staatsanwaltschaft ermittelt

Der Prüfbericht des Landesrechnungshofes über die Gemeinde Fußach hat letzte Woche für Wirbel gesorgt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt in alle Richtungen. Auch wegen illegaler Aktiengeschäfte. Der ehemalige Bürgermeister und Finanzleiter haben unter anderem Wertpapiere um 1,62 Millionen gekauft und sie um zwei Cent wiederverkauft.

Spekulationsgeschäfte mit öffentlichen Geldern sind seit 2014 verboten. Das hätte die Gemeinde Fußach wissen müssen. Aber Brigitte Eggler-Bargehr, Direktorin des Landesrechnungshofes, nimmt auch die Bank in die Pflicht: „So wie jeder von uns von seinem Bankberater eine gewisse Beratung erwarten kann und erwarten muss, so erwarten wir natürlich auch, dass das der Bankberater der Gemeinde getan hat und wenn wir das Ergebnis anschauen, würde ich sagen, dass es keine gute Beratung war.“

Denn nach aktueller Rechtslage hätte die Bank nachschauen und verifizieren müssen, ob die Gemeinde diese Wertpapiere überhaupt kaufen darf. Die Gemeinde könnte also, Stand jetzt, die 1,62 Millionen Euro von der Bank zurückfordern.

Böhler will keine Ansprüche gegen Bank stellen

Der neue Bürgermeister Peter Böhler sagt aber, dass er keine Ansprüche gegen die Bank stellen wird. Er will alles jetzt erst einmal von der Staatsanwaltschaft genau prüfen lassen. Böhler steht nach eigenen Angaben jetzt vor der Frage, ob er die nächsten zwei Jahre die Misswirtschaft seines Vorgängers aufarbeiten oder ob er sich lieber, um die politische Weiterentwicklung der Gemeinde kümmern will. Er tendiert offenbar aber eher Richtung Gemeindearbeit.

Böhler sagt aber trotzdem, dass der Gemeinde kein finanzieller Schaden übrig bleiben darf, daher wird es wohl nicht ganz ohne Aufarbeitung funktionieren. Von wem die Gemeinde das Geld zurückholen will, soll am Freitagnachmittag in einer Krisensitzung der Gemeindevertretung geklärt werden.

Finanzgeschäfte Fußach: Staatsanwaltschaft ermittelt

Freitagnachmittag fand in Fußach eine Krisensitzung der Gemeindevertretung statt. Der Prüfbericht des Landesrechnungshofes über die Gemeinde hat vergangene Woche für Wirbel gesorgt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft in alle Richtungen. ORF-Reporter Stefan Krobath berichtete über die neuesten Entwicklungen.

Mangelhafte Kontrollen und Zuständigkeiten überschritten

In der Rheindelta-Gemeinde Fußach kam es im Jahr 2020 sowohl in der Politik als auch in der Verwaltung zu personellen Veränderungen. Der ehemalige Bürgermeister, der im Herbst 2020 nicht mehr zur Gemeindevertretungswahl antrat, brachte im Sommer 2020 eine Sachverhaltsdarstellung bei der zuständigen Strafbehörde ein. Er hatte von Auffälligkeiten bei Gehaltsauszahlungen erfahren. Daraufhin wurde der Rechnungshof tätig. Geprüft wurden die Jahre 2016 bis 2019, insbesondere das Personalwesen, das interne Kontrollsystem sowie die Veranlagungsgeschäfte.

Die Prüfung des Landesrechnungshofes wurde wegen mangelhafter Dokumentation und Datenqualität erheblich erschwert. Wesentliche Unterlagen fehlten bzw. waren nicht auffindbar, teils verwahrte sie der ehemalige Finanzleiter ausschließlich privat. Die Protokollierung von Vorstandsbeschlüssen war unzureichend und Gemeindeorgane überschritten mehrfach ihre Zuständigkeiten, indem sie z.B. Geschäfte außerhalb ihrer Wertgrenzen genehmigten, rügt der Rechnungshof in seinem Bericht. Die Gemeinde behob zudem Beanstandungen der Aufsichtsbehörde über Jahre nicht. Auch kritisiert der Landesgerichtshof überhöhte Gehälter und Millionenverluste durch Aktienspekulationen.