Coronavirus – Impfung beim Hausarzt
APA/dpa/Christoph Schmidt
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Coronavirus

Impf-Entschädigung: Zwei Anträge aus Vorarlberg

Zwei Menschen aus Vorarlberg haben in Folge einer CoV-Impfung einen Antrag auf Impf-Entschädigung eingebracht. Im Impfschadengesetz ist geregelt, dass Patienten, die einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden herstellen können, Entschädigung bekommen.

Sind keine schweren Dauerfolgen entstanden, haben die Patienten, so sie einen zeitlichen Kausalzusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden herstellen können, mit einer einmaligen Pauschale von derzeit 1.305,50 Euro zu rechnen. Dieser Betrag wird jährlich angepasst. Kommt ein Krankenhausaufenthalt hinzu, bekommen sie zusätzlich ein Dreißigstel der höchsten Pflegegeldstufe pro Tag. Das sind derzeit 106,90 Euro. Mit einem 30-tägigen Spitalsaufenthalt wären das 4.512,50 Euro.

Wer nicht mehr arbeiten kann, bekommt eine Versehrtenrente. Für Hinterbliebene gibt es im Todesfall Sterbegeld sowie Witwen- oder Waisenrente. Patientenanwälte kritisieren immer wieder die niedrigen Entschädigungssätze. So plädierte der niederösterreichische Patientenanwalt Gerald Bachinger erst im April gegenüber der APA für eine Novelle des Impfschadengesetzes.