Verbotene Aktienspekulationen, tausende illegale Überstunde und schwarz angestellte Mitarbeiter sind nur einige Punkte, die der Landesrechnungshof am Mittwoch in seinem Prüfbericht über die Gemeinde Fußach aufgelistet hat. Der Bericht liegt bereits bei der Staatsanwaltschaft. Diese wird auch prüfen, warum niemand früher etwas bemerkt hat.
Die Aufsichtsbehörde in so einem Fall ist die Abteilung Gebarungskontrolle im Landhaus. Sie kontrolliert die Finanzen der Gemeinden und schaut, dass bei den Budgetbeschlüssen alles korrekt abläuft. Die Abteilung hat der Gemeinde mehrmals ausgerichtet, dass das in Fußach nicht der Fall ist.
Nachfragen muss die Behörde nicht, sie gibt nur Empfehlungen ab, erklärt Landesrechnungshof-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr. Darum habe die Aufsichtsbehörde in diesem Fall auch korrekt gehandelt. Es wäre falsch, ihr Versäumnisse oder Fehler vorzuwerfen.