Thailand-Prospekt
ORF Vorarlberg
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„V heute fragt nach“

Thailand-Reise: Streit um Flugbuchung

In der Serie „V HEUTE fragt nach“ geht es dieses Mal um eine Flugbuchung. Ein Familienvater streitet seit Wochen mit einem Reisebüro – es geht um einen Thailand-Urlaub, den die Familie aufgrund von Corona storniert hat. Die Anzahlung für die Unterkunft hat die Familie zurückbekommen, das Geld für die Flüge jedoch nicht.

Der Familienvater buchte den Thailand-Urlaub bei Herburger Reisen. Die Anzahlung für die Unterkunft erhielt er zurück. Die 4.500 Euro für den Flug aber nicht. Er überlegt nun eine mögliche Klage gegen das Reisebüro. „Ich habe extra die Flüge nicht online direkt bei der Fluggesellschaft gebucht, weil ich ins Reisebüro Vertrauen hatte, die sollten jetzt dafür gerade stehen“, so der Familienvater, der anonym bleiben will.

Herburger Reisen sagt zu diesem Fall: Das Reisebüro habe die Flüge nur vermittelt. Es habe sich hier um keine Pauschalreise gehandelt. Man habe dem Kunden ein spezielles Hotel gebucht, dass nur ein gewisser Veranstalter angeboten hat, dazu wurden die Flüge mit der „Thai Airways International“ extra dazu vermittelt, sagt Klaus Herburger. Auch auf der Rechnung stehe eindeutig, dass die Flüge vermittelt wurden. Der Kunde sei auch aufgeklärt worden, sagt Herburger weiter.

Streit um Flugbuchung

Ein Familienvater hat sich an unseren Konsumentenschutz-Experten Stefan Krobath gewandt, weil er sich seit Wochen im Streit mit einem bekannten Reisebüro befindet. Dort – und bewusst nicht im Internet – hat er einen Thailand-Urlaub für die ganze Familie gebucht. Dann kam Corona und die Reise wurde storniert. Die Anzahlung für die Unterkunft hat die Familie zurückbekommen, das Geld für die Flüge jedoch nicht.

„Vertragsabschluss statt Rechnung wichtig“

Der Familienvater hat sich an eine Bludenzer Rechtsanwaltskanzlei gewandt. Sein Anwalt, Pius Schneider, sagt: „Was in der Rechnung steht, ist unerheblich für den Vertragsabschluss, weil der Vertragsabschluss vorher war.“ Es zähle nicht die Rechnung, sondern der Vertragsabschluss. Auch wenn der tatsächliche Pauschalreise-Veranstalter außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums ist, und seine Vertragsverpflichtungen nicht einhält, komme der Vermittler zum Zuge, sagt Schneider.

Rechnung
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Rechnung für die Flüge

Airline im Insolvenzverfahren

Rein rechtlich müsste die Airline innerhalb von 14 Tagen den Betrag zurückbezahlen, sagt Herburger. In diesem Fall ist die Airline im Insolvenzverfahren, deshalb werde das Geld erst nach und nach zurückbezahlt. „Wir haben schon viel bekommen, aber noch nicht alles“.

Anwalt Schneider äußert die Vermutung, dass das Reisebüro versucht, die Sache zu verschleppen und sich einfach beim Konsumenten nicht mehr meldet. Die Verjährungsfrist liege bei drei Jahren. Herburger weist die Kritik zurück. Einer möglichen Klage sieht er gelassen entgegen. Die Beweislast, ob eine Aufklärung erfolgt ist, liege beim Veranstalter oder beim Vermittler, sagt Schneider.