Handysignatur
Paul Urban Blaha/help.ORF.at
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Wie die Handysignatur funktioniert

Die Handy-Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Auch für Grünen Pass als Impfnachweis könnte sie von Bedeutung werden. Hier erfahren Sie, wie man zur Handysignatur kommt und was sie alles kann.

Die Handysignatur ist eine digitale Signatur, mit der Bürgerinnen und Bürger online ihre Identität zweifelsfrei nachweisen können. Rechtlich ist sie der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt, so lassen sich etwa Verträge digital signieren, die man als PDF-Datei bekommen hat.

Mit der Handysignatur kann man sich auch Amtswege sparen. So kann zum Beispiel eine Meldebestätigung oder der Antrag für eine Geburtsurkunde digital angefordert werden. Auch an Volksbegehren kann man über die Handysignatur rechtsgültig teilnehmen. Mit der Handysignatur können auch Befunde und auch der Impfnachweis über die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) abgefragt werden.

Wer zukünftig auch seinen Corona-Status mittels QR-Code digital verfügbar haben möchte, wird voraussichtlich ebenfalls über die Handysignatur oder eine Bürgerkarte verfügen müssen, um diese Funktion auf Gesundheit.gv.at freischalten zu lassen.

Wie komme ich zur Handysignatur?

Wer eine Handysignatur will, kann diese bei verschiedenen Servicestellen wie zum Beispiel bei den Gemeindeämter und bei FinanzOnline anfordern. Wer bereits das Finanzamtsservice FinanzOnline nutzt, kann die Aktivierung der Handysignatur von daheim aus durchführen. Wer mit der Online-Aktivierung weniger vertraut ist, kann sich zum Beispiel beim Gemeindeamt registrieren lassen. Eine Auflistung der zertifizierten Servicestellen gibt es online unter: Handy-Signatur.at. Einmal ist dieser Behördenweg notwendig, damit die Identität der Nutzerinnen und Nutzer vor der Aktivierung zweifelsfrei festgestellt werden kann.

Ist die Handysignatur einmal eingerichtet, funktioniert sie verhältnismäßig einfach. Zunächst meldet man sich bei der Anwendung, die man nutzen möchte, mit Handynummer und einem selbstgewählten Passwort an. Dann bekommt man einen Pin-Code per SMS auf das Mobiltelefon gesendet, trägt diesen in dem dafür vorgesehenen Feld ein und ist eingeloggt. Die Handysignatur ist fünf Jahre gültig.

Handysignatur-App

Die Handysignatur-App sichert die Anwendung zusätzlich ab, da biometrische Merkmale wie der Fingerabdruck zur Freigabe notwendig sind.

Experte: Keine Sorgen beim Datenschutz

In puncto Sicherheit und Datenschutz müsse man sich übrigens keine großen Sorgen machen, meint der Watchlist-Internet-Chef Behrens. Die Handysignatur sei nach dem derzeitigen Stand der Technik die sicherste Methode, um sich im Internet ausweisen zu können. Die Sicherheitsstandards würden darüber hinaus laufend erweitert und das System auf dem technisch neusten Stand gehalten, so Behrens auf help.ORF.at.

In der Handysignatur selbst seien außerdem nur relativ wenige Daten hinterlegt. Es würden lediglich jene Informationen erfasst, die zur Überprüfung der Identität notwendig seien, um Missbrauch ausschließen zu können. Etwa der Name der Nutzerinnen und Nutzer, die Handynummer und die E-Mail-Adresse. Das Passwort sei für die Betreiber nicht einsehbar, ebenso wenig der Inhalt der abgerufenen Daten. Das Ganze sei an sich eher vorbildlich umgesetzt, sagt Behrens. Nutzerinnen und Nutzer erhielten zwar Zugang zu einer großen Fülle an Daten, diese würden aber nicht über die Handysignatur verwaltet. Deswegen könne es auch kaum ein Datenschutzproblem geben.

Bürgerkarte als Alternative

Um das System nutzen zu können, reicht ein einfaches Handy, das SMS empfangen kann. Ein Smartphone ist nicht notwendig. Alternativ kann man zur so genannten Bürgerkarte greifen. Statt dem Mobiltelefon kommen hier Chipkarte und Kartenlesegerät zum Einsatz. Kartenlesegeräte sind käuflich zu erwerben, welche Karten für den Zugang erhältlich sind, kann man bei A-Trust erfragen. Die e-Card, die bislang als Bürgerkarte genutzt werden konnte, ist mittlerweile nicht mehr zugelassen.

Es kann aber nur die neueste Version der Bürgerkarte für das Behörden-Postfach verwendet werden, also nicht für die elektronische Zustellung von RSa und RSb-Briefen. Zudem kann die Bürgerkarte nur noch kurze Zeit für die Identifizierung gegenüber staatlichen Stellen verwendet werden, sie wird vermutlich noch dieses Jahr durch die ID-Austria bzw. E-ID abgelöst.