Ein Wahlhelfer mit Wahlkarten-Kuverts
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Politik

Bludenz: Abschlussbericht zu Wahlkarten fertig

Die Ermittlungen um Ungereimtheiten rund um die Ausgabe von Wahlkarten in der Stadt Bludenz für die Bürgermeister-Stichwahl im September 2020 sind abgeschlossen. Über den Inhalt ist aber noch nichts bekannt.

„Der Abschlussbericht der Polizei liegt dem sachbearbeitenden Staatsanwalt vor und wird nun geprüft“, so Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Inhaltlich wollte sich Rusch zum Ermittlungsergebnis nicht äußern. Auch der Stadt Bludenz lagen keine Informationen dazu vor.

Mutmaßlich gefälschte Unterschriften

Die polizeilichen Untersuchungen in der Sache begannen noch am Wahlabend. Wähler, die am 27. September ins Wahllokal kamen, erfuhren dort, dass sie zur Stimmabgabe nicht mehr berechtigt waren, weil sie bereits per Wahlkarte abgestimmt hätten – die Betroffenen hatten aber gar nie eine Wahlkarte beantragt. Bei den Nachforschungen durch die Wahlbehörde und die Kriminalpolizei erwiesen sich Unterschriften auf zumindest vier Wahlkartenanträgen bzw. Vollmachten mutmaßlich als gefälscht. Die fraglichen Wahlkarten wurden aus der Wahl ausgeschieden.

Mario Leiter
Lisa Mathis
Mario Leiter (SPÖ) unterlag 2020 bei der Bürgermeister-Stichwahl gegen Simon Tschann von der ÖVP.

Zumindest einer dieser Wahlkartenanträge soll von einem Mitglied des Teams Mario Leiter (SPÖ) eingebracht worden sein. Der inzwischen aus der Politik ausgeschiedene Leiter unterlag in der Stichwahl dem nunmehrigen Bürgermeister Simon Tschann (ÖVP). Die Behörden beschlagnahmten noch am Wahlabend 120 Wahlkartenunterlagen, kurz darauf wurden dann auch alle anderen Wahlkartenanträge, Vollmachten und die eigentlichen Wahlkarten von der Polizei mitgenommen.

Nicht die erste Wahlkarten-Affäre in Bludenz

In Bludenz hat man bereits Erfahrung mit Wahlkarten-Affären. Die Bürgermeister-Stichwahl 2015 – wie 2020 hieß das Duell ÖVP gegen SPÖ – musste wegen Unregelmäßigkeiten bei der Beantragung und Ausstellung von Wahlkarten laut einem höchstrichterlichen Urteil aufgehoben und wiederholt werden. Damals wurden in 195 Fällen Wahlkarten ohne Vollmachten, ohne persönlichen Antrag bzw. Identitätsprüfung auf Antrag Dritter ausgestellt und ausgegeben. Hintergrund war ein „Wahlkartenservice“ des ÖVP-Wahlkampfteams.