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Reisen

Reisen zu Pfingsten: Was zu beachten ist

Viele nützen die Pfingstfeiertage für einen lang ersehnten Kurzurlaub. Reisen in die Nachbarländer Österreichs ist wieder einfacher – dennoch muss einiges beachtet werden. Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss auch mit Stau zu Pfingsten rechnen.

Vor allem beim Autobahn-Grenzübergang Hörbranz wird es immer wieder Verzögerungen geben. Der Grund für die Verzögerungen sind mögliche Kontrollen des Einreiseformulars. Vor jeder Einreise nach Österreich ist immer noch eine elektronische Registrierung mittels Pre-Travel-Clearance notwendig, die auf einem Portal des Gesundheitsministeriums angeboten wird.

Das heißt zum Beispiel: Vorarlberger, die in Lindau einkaufen wollen, müssen vor der Rückreise nach Vorarlberg das Online-Formular ausfüllen. Zusätzlich gilt das 3-G-Prinzip: Einreisen darf nur, wer geimpft, getestet oder genesen ist – mehr dazu in Ein- und Ausreise: Das ist zu beachten (vorarlberg.ORF.at).

Auch Geschwindigkeitskontrollen werden durchgeführt

Die Polizei wird aber am Pfingstwochenende nicht nur an den Grenzen kontrollieren. Wie jedes Jahr zu Pfingsten gibt es auch verstärkt Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im ganzen Land. Denn Pfingsten zählt zu den verkehrsstärksten und auch unfallträchtigsten Wochenenden im ganzen Jahr – mehr dazu in news.ORF.at: Weg in den Kurzurlaub führt über Staus.

Häuser am Meer in Italien
Pixabay / Kookay
Kurzurlaub zu Pfingsten: In anderen Ländern gelten andere CoV-Regeln für die Einreise

Welche Regelungen in den Nachbarländern gelten

Als Faustregel gilt die 3-G-Regel als Grundvoraussetzung für Fahrten etwa nach Deutschland oder Italien. Wer getestet, geimpft oder genesen ist, darf auch reisen. Ein Nachweis muss an der Grenze vorgezeigt werden. Allerdings gelten im Detail abweichende Regelungen für die Ausreise in die einzelnen Staaten bzw. dann für die Wiedereinreise nach Österreich.

Für die Einreise in die Schweiz gelten die gleichen besonderen Bestimmungen wie für Liechtenstein. Abhängig von der Art der Reise kann es sein, dass ein Einreiseformular ausfüllt, ein negativer Test vorzuweisen ist und/oder eine Quarantäne notwendig wird – Alle Infos zu Einreise in die Schweiz.

Vorarlberg zählt für das Schweizer Bundesamt für Gesundheit aktuell nicht zur Liste der Risikoländer. Rückreisende aus Vorarlberg müssen sich nicht registrieren und haben keine Quarantäneverpflichtung.

Einreise in die Schweiz Regeln Corona
Schweizer Eidgenossenschaft

Für die Ausreise nach Deutschland gilt seit dem 13. Mai: Für vollständig geimpfte oder genesene Personen entfällt die Pflicht zur Quarantäne, wobei die letzte erforderliche Impfung mind. 14 Tage zurückliegen muss. Die Quarantänepflicht entfällt auch, wenn man einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen kann. Eine Online-Registrierung ist erforderlich, es sei denn, man hält sich nicht länger als 24 Stunden in Deutschland auf („Kleiner Grenzverkehr“). Der Transitverkehr, z.B. über das Große Deutsche Eck, ist ohne Registrierung und ohne Test möglich. Fahrten zwischen 22.00 und 5.00 Uhr Früh sind zu vermeiden, da regionale Ausgangsbeschränkungen gelten.

Wer zu Pfingsten nach Italien ausreisen will, benötigt einen negativen PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ausnahmen für geimpfte oder genesene Personen gibt es vorläufig noch nicht. Auch Kinder ab zwei Jahren benötigen einen Test. Nur mit gültigem negativem CoV-Test entfällt somit die Pflicht zur Quarantäne. Außerdem muss ein Formular zur Selbstdeklaration mitgeführt werden. Ab 24. Mai ist eine Online-Registrierung vorab notwendig – „European Digital Passenger Locator Form“ (dPLF).

Die Durchreise Slowenien ist erlaubt, wenn diese nicht länger als zwölf Stunden dauert. Sonst ist ein gültiger PCR-Test vorgeschrieben, wenn man eine zehntägige Quarantäne vermeiden will. Ein Freitesten ist ab dem fünften Tag möglich.

Wer nach Kroatien fahren möchte, sollte folgendes beachten: Die Rückreise nach Österreich ist nur für Geimpfte oder Genesene quarantänefrei möglich. Getestete Personen müssen sich einer zehntägigen Quarantäne in Österreich unterziehen. Erst ab dem 5. Tag ist es möglich, sich freizutesten.

Für Ungarn gilt: Ausländische Staatsbürger dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen nach Ungarn einreisen.

Bei der Einreise in die Slowakei ist ein gültiger PCR-Test notwendig, ohne den eine 14-tägige-Quarantäne verordnet wird. Auch hier ist ein Freitesten frühestens nach fünf Tagen möglich. Pendler mit gültigem negativem Antigen- oder PCR-Test sind ausgenommen.

Touristische Reisen nach Tschechien sind nach wie vor verboten. Sonst ist eine Einreise nur nach Online-Registrierung und mit gültigem PCR- oder Antigentest möglich. Nach fünf Tagen verpflichtender Quarantäne muss ein weiterer PCR-Test gemacht werden. Ausnahmen gelten für Pendler.