Der Großteil der Vorarlberger Bevölkerung ist bereit, sich impfen zu lassen. Aber, gerade bei den Jüngeren gibt es auch einen harten Kern, der allen Maßnahmen gegenüber skeptisch bis ablehnend eingestellt ist. Ein Impfzwang steht nicht zur Debatte.
Impfstatus einfordern
Der Impfstatus wird den Arbeitgebern nicht automatisch mitgeteilt. Sie können jedoch solche Informationen einfordern und Mitarbeiter gegebenenfalls sogar kündigen, sagen manche Arbeitsrechtler. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht, müssen Mitarbeitern und Kunden also vor einer Ansteckung schützen. Deshalb dürfen sie auch die Information über den Impfstatus eines Mitarbeiters verlangen.
Kündigungen bisher kein Thema
Bei der Krankenhausbetriebsgesellschaft, dem Land und der Lebenshilfe sind Kündigungen aber bisher noch kein Thema. Man setzt weiter auf Information und Aufklärung. Zudem würden Freiheiten durch die Impfung, wie etwa die Reisefreiheit, manche bisherige Impfskeptiker noch überzeugen.