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ORF.at/Dominique Hammer
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Coronavirus

CoV: Online-Formulare für Zusammenkünfte

Mit der Öffnungsverordnung des Bundes sind nun auch wieder Zusammenkünfte unter Auflagen möglich. Ab elf Teilnehmenden unterliegen sie der Anzeigepflicht, ab 50 Teilnehmenden ist eine Bewilligung erforderlich. Für beides stelle das Land Online-Formulare zur Verfügung.

Mit den Online-Formularen soll eine einfache und rasche Abwicklung möglich sein, betont Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP). Ein weiterer Vorteil dieser digitalen Lösung ist für Rüscher, dass damit zugleich das für die behördliche Bewilligung nötige Covid-19-Präventionskonzept hochgeladen werden kann und dass auch Sammelmeldungen erstattet werden können. Im Rahmen der Anzeigepflicht muss kein Präventionskonzept vorgelegt werden.

„3-G-Regel“ ist Voraussetzung

Als Zusammenkünfte gelten laut der Verordnung beispielsweise kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Filmvorführungen, Ausstellungen, Vernissagen, Kongresse, Schulungen und Aus- und Fortbildungen. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr. Gemäß „3-G-Regel“ zählen der Nachweis einer negativen Testung auf SARS-CoV-2, eine ärztliche Bestätigung über eine abgelaufene Infektion, ein Absonderungsbescheid, ein Impfnachweis oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper.

Was ist wann erlaubt?

Zusammenkünfte können zwischen 5.00 und 22.00 Uhr stattfinden, ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze (etwa Stehveranstaltungen) mit bis zu maximal 50 Teilnehmenden, dann allerdings ohne Gastronomie. Wenn es zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze gibt (z.B. im Theater, in der Oper, im Stadion, …), sind indoor bis zu 1.500, outdoor bis zu 3.000 Personen (bei maximal 50-prozentiger Kapazitätsauslastung) zulässig, Gastronomie ist mit Einhaltung aller Sicherheitsauflagen erlaubt.

Kleine Zusammenkünfte (indoor bis zu vier Personen plus maximal sechs Minderjährige, outdoor bis zu zehn Personen plus maximal zehn Minderjährige) bedürfen weder Anzeige noch Bewilligung.