Impfausweis
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Coronavirus

Was alles als Impfnachweis gilt

Mit den Öffnungsschritten in ganz Österreich tritt die „3-G-Regel“ in den Mittelpunkt. 155.000 Menschen in Vorarlberg haben bereits die erste CoV-Schutzimpfung erhalten. Nun stellt sich bei vielen die Frage, wie die Impfung denn nachgewiesen werden kann.

Wer den gelben Impfpass zur CoV-Schutzimpfung mitgebracht hat, bei dem wurde die Impfung auch dort eingetragen und dann gilt dieser Impfpass natürlich als Nachweis. Wer keinen gelben Impfpass bei der Impfung dabei hat, bekommt ein Impf-Kärtchen, das etwa beim Gasthaus-Besuch auch als Impfnachweis vorgelegt werden kann.

Grüner Pass ab Anfang Juni

Eine weitere Möglichkeit ist ein Ausdruck der Daten aus dem elektronischen Impfpass. Den kann man online über das Elga-Portal beantragen. Der Impf-Nachweis ist ab dem 22. Tag nach der ersten Impfung gültig. Gastronomen müssen die Daten dann beim Eintreten mit einem gültigen Lichtbildausweis abgleichen.

Alle Zahlen zu den CoV-Impfungen beim Impf-Dashboard des Landes.

In einigen Wochen wird dann der Grüne Pass mit einem QR-Code Auskunft darüber geben, wer genesen, getestet oder geimpft ist. Den Grünen Pass gibt es ab Anfang Juni für Österreich, ab Ende Juni europaweit.

Österreich sperrt auf

Am Mittwoch startet in Österreich die umfassende Öffnung. Gastronomie, Hotellerie, Sportstätten, Kulturbetriebe und Freizeiteinrichtungen haben unter Auflagen wieder geöffnet, in Supermärkten kann man wieder länger einkaufen, auch die Regeln für Treffen und Reisen sind gelockert. Zum Schlüssel für diese Normalität soll der „Grüne Pass“ werden – also der Nachweis, dass man entweder negativ getestet, genesen oder geimpft ist („3-G-Regel“) – mehr dazu in ORF.at.