Neu ist für die Vorarlberger, dass sich Geimpfte nicht mehr testen lassen müssen und auch keinen Anti-Körper-Nachweis brauchen, um an den Öffnungsschritten teilhaben zu können. Das betrifft alle vollständig Geimpften und all jene, deren erster Stich 22 Tage her ist.
Und ein ganz wesentlicher Punkt der bundesweiten Verordnung ist, dass die Ausgangsbeschränkung zwischen 20.00 und 06.00 Uhr wegfällt. Das freut die Gastronomen, denn damit rutscht die Sperrstunde auf 22.00 Uhr, was die Branche schon lange gefordert hatte.
Gasthausbesuch künftig auch mit registriertem Selbsttest
Aber es gibt noch weitere Änderungen für den Gasthausbesuch: So sind künftig auch registrierte Selbsttests als Zugangstests erlaubt. Man kann sich also selbst zu Hause testen, online über die Plattform des Landes registrieren und innerhalb der nächsten 24 Stunden ein Gasthaus besuchen.
Grundsätzlich gilt für alle, die nicht geimpft oder genesen sind, dass der Zutritt ins Gasthaus weiterhin grundsätzlich nur mit negativem Coronavirus-Test möglich ist. Im Lokal selbst dürfen weiterhin nur vier Erwachsene plus die eigenen Kinder an einem Tisch sitzen. Im Freien sind künftig aber zehn Erwachsene plus Kinder an einem Tisch erlaubt.
Privatbereich: Wie im Gasthaus, aber ohne Testpflicht
Was den Privatbereich angeht, dürfen sich in geschlossenen Räumen vier Personen aus vier unterschiedlichen Haushalten treffen. Im Freien – etwa im Garten – darf man sich zu zehnt treffen – auch wenn alle aus verschiedenen Haushalten kommen. Hier gelten also prinzipiell sehr ähnliche Regeln wie im Gasthaus, nur dass es keine Tests oder Impfung braucht.
Die Regeln ab 19. Mai im Detail sind nachzulesen bei news.ORF.at: Die Regeln für die Öffnung.
Allerdings gilt im privaten Bereich: Polizei oder Bezirkshauptmannschaft dürfen nicht in den privaten Bereich – genau genommen den Wohnraum – eingreifen und kontrollieren. Anders ist das Ganze aber, wenn man in der Garage oder im Schuppen sitzt.
Änderungen im Sportbereich
Änderungen gibt es auch im Sportbereich, Kontaktsportarten sind wieder erlaubt, auch für Erwachsene und indoor. Allerdings gilt auf nicht öffentlichen Sportplätzen die 3-G-Regel – auch für Nicht-Kontaktsportarten – mehr dazu in: 3-G-Pflicht gilt für viele Sportplätze.