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ORF Vorarlberg
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Coronavirus

Ein- und Ausreise: Das ist zu beachten

Ab Mittwoch entfällt bei der Einreise aus vielen Ländern nach Österreich die Quarantänepflicht. Sie wird durch einen Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung (3-G-Regel) ersetzt. Zu diesen Ländern gehören auch die Schweiz, Liechtenstein und Deutschland. Vor der Einreise ist weiter eine elektronische Registrierung notwendig.

Keine Quarantäne ist ab Mittwoch für die Ein- oder Rückreise nach Österreich aus Staaten mit geringem Infektionsgeschehen vorgesehen – mehr zu diesen Ländern in news.ORF.at: Quarantäne für viele Länder fällt. Zu diesen Staaten gehören auch die Nachbarländer Schweiz, Liechtenstein und Deutschland. Für Deutschland gab es allerdings schon seit einigen Tagen eine Sonderregelung, nachdem Bayern den kleinen Grenzverkehr wieder zugelassen hatte.

Grenzübertritt mit 3-G-Regel

Laut der neuen Verordnung der Bundesregierung, die ab Mitternacht gilt, ist jede Art der Ein- oder Rückreise aus diesen Ländern mit geringem Infektionsgeschehen nach Österreich wieder möglich – auch zu touristischen Zwecken. Die Quarantänepflicht wird durch die 3-G-Regel ersetzt, das heißt, es ist ein aktueller Nachweis nötig, dass man geimpft, getestet oder genesen ist. Kann dieser nicht vorgelegt werden, muss innerhalb von 24 Stunden ein CoV-Test nachgemacht werden.

Bei Einreise aus Risiko- und Hochinzidenzstaaten ist ebenfalls ein 3-G-Nachweis vorzulegen. Geimpfte oder genesene Personen aus diesen Risikostaaten müssen keine Quarantäne antreten, Getestete aber schon. Die Quarantäne kann ab dem fünften Tag nach der Einreise mit einem neuerlichen negativen Testergebnis beendet werden. In diese Kategorie fallen aktuell Reisende aus Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden und Zypern.

Online-Registrierung weiter notwendig

Grundsätzlich ist vor jeder Einreise nach Österreich weiter eine elektronische Registrierung mittels Pre-Travel-Clearance notwendig, die auf einem Portal des Gesundheitsministeriums angeboten wird. Das heißt zum Beispiel: Vorarlberger, die in Lindau einkaufen wollen, müssen vor der Rückreise nach Vorarlberg das Online-Formular ausfüllen. Pendlerinnen und Pendler müssen die Registrierung alle 28 Tage erneuern.

Reise in die Schweiz: Für Vorarlberger keine Quarantäne

Soweit die Regeln für die Einreise aus einem Nachbarland nach Österreich – oder aus Vorarlberger Sicht, für die Rückreise nach Österreich. Welche Regeln gelten aber etwa bei der Einreise in die Schweiz oder nach Liechtenstein?

Für die Einreise in die Schweiz gelten die gleichen besonderen Bestimmungen wie für Liechtenstein. Abhängig von der Art der Reise kann es sein, dass ein Einreiseformular ausfüllt, ein negativer Test vorzuweisen ist und/oder eine Quarantäne notwendig wird – Alle Infos zu Einreise in die Schweiz.

Vorarlberg zählt für das Schweizer Bundesamt für Gesundheit aktuell nicht zur Liste der Risikoländer. Rückreisende aus Vorarlberg müssen sich nicht registrieren und haben keine Quarantäneverpflichtung.

Einreise in die Schweiz Regeln Corona
Schweizer Eidgenossenschaft

Bayern hat kleinen Grenzverkehr erlaubt

Was die Reise durch Deutschland angeht, gilt es immer, die Bestimmungen der einzelnen deutschen Bundesländer zu beachten, die Einreise an sich hat Deutschland nun bundesweit geregelt. Das an Vorarlberg angrenzende Bayern hat den kleinen Grenzverkehr seit vergangenen Mittwoch wieder erlaubt – eine Regelung, die das andere deutsche Bundesland in Grenznähe zu Vorarlberg, Baden-Württemberg, bereits vorher praktiziert habe, hieß es von der Vorarlberger Landesregierung.

Wer nur bis zu 24 Stunden im Rahmen des sogenannten kleinen Grenzverkehrs nach Deutschland kommt, unterliegt nicht der Quarantänepflicht – es ist damit etwa in Bayern erlaubt, Freunde zu besuchen oder einkaufen zu gehen. Allerdings dürfen einreisende Personen keine typischen Symptome einer Coronavirus-Infektion aufweisen – mehr dazu in Details der Coronavirus-Einreiseverordnung von Bayern und von Baden-Württemberg.

Digitale Anmeldung bei längerer Reise nach Deutschland

Auch muss sich laut bundesweiter Regelung, wer nur für bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreist, dort nicht vorher digital anmelden – jedoch bei seiner Rückkehr nach Österreich über das österreichische System. Ansonsten gilt in den meisten Fällen, dass Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem einfachen Risikogebiet (dazu zählt derzeit Vorarlberg mit Ausnahme des Kleinwalsertals) aufgehalten haben, vor ihrer Ankunft in Deutschland auf einreiseanmeldung.de registrieren lassen und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen müssen.

Zudem braucht es für längere Reisen (Ausnahmen gibt es auch für maximal 72 Stunden bei einem Besuch von nahen Verwandten) einen Nachweis über ein negatives Covid-19-Testergebnis oder einen Nachweis über Impfung oder Genesung nach einer Infektion, mit dem Hochladen des Nachweises muss man auch nicht in Quarantäne – Infos dazu auf der Seite des Auswärtigen Amtes oder des Gesundheitsministeriums.

Status als Geimpfter in Deutschland erst später

In Deutschland gilt zu beachten, dass die Nachbarn eine andere Regelung bei den Geimpften haben: Während in Österreich als geimpft gilt, dessen erste Impfung mehr als 21 Tage zurückliegt, fällt man in Deutschland erst 14 Tage nach der zweiten Impfung aus der Testpflicht. Als Nachweis für Getestete gilt ein Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden).