Hotelzimmer Betten
rilueda – stock.adobe.com
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Coronavirus

Viele Anfragen von verunsicherten Urlaubsgästen

Das Pfingstwochenende ist ein Neustart für den Tourismus. Nach mehr als einem halben Jahr dürfen Hotels wieder aufsperren. Dabei müssen Coronavirus-Schutzmaßnahmen beachtet werden. Es gibt viele Anfragen von verunsicherten Interessenten in den Vorarlberger Tourismuszentren.

Die Tourismuszentren beantworten derzeit viele Anrufe und Mails. Die Verunsicherung sei nach wie vor sehr groß, sagte Manuel Bitschnau vom Montafon Tourismus. Die meisten Fragen würden sich um die Tests an Ort und Stelle sowie die An- und Rückreise hinsichtlich einer möglichen Quarantäne drehen.

Touristische Reisen ab 19. Mai möglich

Die neue Covid-19-Öffnungsverordnung ermöglicht ab 19. Mai 2021 weitere Öffnungsschritte auch für Beherbergung, Freizeit, Kultur und Veranstaltungen. Zudem werden die Einreisebestimmungen ab 19. Mai gelockert, touristisches Reisen ist ab dann wieder möglich.

Sonderbestimmungen für die Einreise aus Deutschland

Für die Einreise aus Deutschland gelten bereits seit 13. Mai Sonderbestimmungen. Hier ein Überblick über die dann geltenden Regeln sowie die derzeit noch gültigen Einreiseregelungen.

Einreisebestimmungen: Seit 13.5.2021 gilt die „3-G-Regel“ für Einreisende aus Deutschland. Sie ermöglicht für Geimpfte, Getestete und Genesene eine Einreise ohne Quarantäne. Es ist ein ärztliches Zeugnis, ein Testergebnis, ein Impfzertifikat oder ein Genesungszertifikat mitzuführen und bei Kontrolle vorzulegen.

Ansonsten ist binnen 24 Stunden nach der Einreise ein PCR-Test oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchzuführen. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Das negative Testergebnis ist bei einer Kontrolle vorzuweisen. Bei der Einreise ist glaubhaft zu machen, dass man sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in Österreich oder Deutschland aufgehalten hat. Achtung: Die Registrierungspflicht mittels Pre-Travel-Clearance ist weiterhin aufrecht.

Ausreisebestimmungen: Bei der Ausreise sind die Regelungen des Herkunftslands zu beachten. Die Einreise nach Deutschland für Getestete, vollständig geimpfte* und genese Personen aus einem einfachen Risikogebiet (Vorarlberg/Österreich) müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Als Nachweis für Getestete gilt ein Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden). Derzeit gilt nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts Vorarlberg/Österreich mit Ausnahme des Kleinwalsertals als einfaches Risikogebiet.

* Die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen!

Reisestimmungen für Schweiz und Liechtenstein

Auch in der Schweiz bestehen für die Einreise besondere Bestimmungen. Für Liechtenstein gelten die gleichen Regeln wie für die Schweiz. Abhängig von der Art der Reise kann es sein, dass ein Einreiseformular ausfüllt, ein negativer Test vorzuweisen ist und/oder eine Quarantäne notwendig wird – mehr dazu in Alle Infos zu Einreise in die Schweiz.

Vorarlberg zählt für das Schweizer Bundesamt für Gesundheit aktuell nicht zur Liste der Risikoländer. Rückreisende aus Vorarlberg müssen sich nicht registrieren und haben keine Quarantäneverpflichtung.

Rund ein Drittel der Betriebe sperrt auf

Im Montafon wird zu Pfingsten rund ein Drittel der Betriebe aufsperren. Das sei eigentlich so wie auch in einem „normalen“ Jahr, so Bitschnau. Mitte Juni folge dann der Rest der Betriebe. Ähnlich ist die Situation im Bregenzerwald. Herlinde Moosbrugger vom Bregenzerwald-Tourismus geht auch von vielen kurzfristigen Buchungen aus.