CoV-Selbstest Schule
ORF/ Fend
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Coronavirus

CoV-Schultests dienen nun auch als Eintrittstests

Coronavirus-Tests an Schulen gelten ab kommender Woche auch als Eintrittstests etwa für den Nachwuchssport oder den Friseur. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten – entweder mit einem Test-Pass nach dem Vorbild eines Stickerhefts oder mit einer Registrierung auf der Plattform des Landes.

Es gibt ab kommender Woche in Vorarlberg zwei verschiedene Möglichkeiten, die Schultests auch darüberhinaus für die private Nutzung geltend zu machen. Zum einen können die Kinder und Jugendlichen pro Woche drei Test-Pickerl in ein spezielles Heft einkleben, die Pickerl sind je 48 Stunden lang gültig.

Die Bildungsdirektion Vorarlberg weist darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler auch über ein neues „Covid-Portal“ des Landes einen digitalen Testnachweis anfordern können. Dieser gilt nach jetzigem Stand 24 Stunden, soll jedoch auch auf 48 Stunden erweitert werden.

Die Selbsttests gewähren künftig Zugang zu folgenden Bereichen:
– Sportausübung in geschlossenen Räumen für 10- bis 18-Jährige
– Teilnahme an der außerschulischen Jugendarbeit
– Besuch von Veranstaltungen (z.B. Theater, Konzerte, Kino)
– Gastronomie
– körpernahe Dienstleister

Test-Nachweis auch für Lehrpersonal

Mit der Möglichkeit der CoV-Selbsttests an den Schulen sei der Wunsch vieler Eltern und Pädagogen aufgekommen, dass diese Tests auch registriert und für andere Bereiche anerkannt werden können, so Landesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP). Das Land habe nun eine Lösung erarbeitet, die eine digitale Einspeisung in das System ermöglicht. Gleichzeitig gab der Bund die Möglichkeit mit den Test-Pickerln frei – somit stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl.

Das Landessystem: Die Registrierung im Detail

Grundlage für das Landessystem ist das neue „Covid-Portal“, mit dem unter anderem in der Schule durchgeführte Schnelltests von Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen und sonstigem Schulpersonal bestätigt werden können. Laut Auskunft aus dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung soll der Schulselbsttest ab 17. Mai bei Einspeisung in das System als Nachweis für die Berufsgruppentestung dienen. „Das bedeutet für unsere Pädagoginnen und Pädagogen eine große Erleichterung“, so Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) in einer Aussendung am Mittwochabend.

Kind muss vorher registriert werden

Die digitale Einspeisung in das System ist freiwillig und als Angebot für die Schulen und Familien gedacht. Für Schüler und Schülerinnen gilt allerdings zu beachten, dass das Kind zuerst auf der Plattform registriert werden muss, dort wird ein Personendatenblatt mit einem persönlichen QR-Code des Kindes erstellt.

Auf diesem Personendatenblatt befindet sich (für alle Personen unter 18 Jahren) eine separate Checkbox samt Informationstext, die nach dem Ausdruck händisch angekreuzt werden muss. Diese Bestätigung ist von den Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern eigenhändig zu unterfertigen. Bei Kindern ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist zudem deren Unterschrift erforderlich.

Personenblatt bei Schultestung mitbringen

Das Personendatenblatt ist immer dann in die Schule mitzubringen, wenn eine Schultestung ansteht (in der Regel Montag, Mittwoch, evt. auch Freitag) und z.B. an dem Tag eine Bestätigung für den Sportverein benötigt wird. Das Kind muss also das eigene, vollständig unterfertigte Personendatenblatt in die Schule mitbringen, wenn die Gültigkeit des Tests auch über die Schule hinaus gewünscht ist, und legt es der Aufsichtsperson vor. Ohne Personendatenblatt könne der Test nicht registriert und bestätigt werden, so das Land.

Wenn das Testergebnis negativ ist, scannt die Aufsichtsperson den QR-Code auf dem Personendatenblatt und bestätigt das negative Ergebnis. Die Testbestätigung wird dann im „Covid-Portal“ automatisch erstellt und kann von den Schülerinnen und Schülern bzw. von den Eltern heruntergeladen bzw. ausgedruckt werden.