Hoerbranz – Lindau am 08.12.2020 Grenze zu Bayern beim Zollamt Hoerbranz,  8. Dezember Weihnachtseinkauf in Vorarlberg, kein grosser Ansturm,
Mathis Fotografie
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Politik

Deutschland: Grenzverkehr mit „3-G-Regel“

Nun gelten auch von österreichischer Seite gelockerte Regeln für den Grenzverkehr mit Deutschland. Das heißt, dass man für Besuche oder zum Einkaufen ins Nachbarland darf, ohne danach in Quarantäne zu müssen. Voraussetzung für die Rückkehr nach Österreich ist die „3-G-Regel“ – ein Nachweis, dass man geimpft, getestet oder genesen ist. Das Ausfüllen des Online-Einreiseformulars ist weiter Pflicht.

Nachdem Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag bekanntgab, den kleinen Grenzverkehr ab Mittwoch wieder zuzulassen, zog nun auch Österreich nach. Die österreichische Bundesregierung kündigte am Mittwoch eine Verordnung an, die nun bereits seit Mitternacht gilt – und zwar für die Einreise bzw. Rückreise aus allen deutschen Bundesländern, wie Landesrat Christian Gantner (ÖVP) erklärte.

Die neue österreichische Verordnung sieht vor, dass es jetzt auch von österreichischer Seite offiziell erlaubt ist, ohne Angaben von Gründen nach Deutschland zu fahren – und zwar ohne bei der Rückkehr in Quarantäne zu müssen. Auch dürfen damit Deutsche nach Österreich. Beherbergung ist allerdings in Österreich erst wieder ab dem 19. Mai erlaubt.

„3-G-Regel“ als Grundlage

Auf der anderen Seite der Grenze hat Bayern den kleinen Grenzverkehr seit Mittwoch erlaubt – eine Regelung, die das andere deutsche Bundesland in Grenznähe zu Vorarlberg, Baden-Württemberg, bereits vorher praktiziert habe, so Gantner. Bayern habe hier nachgezogen.

Voraussetzung für die Einreise oder Rückreise nach Österreich ist die 3-G-Regel – man muss also nachweisen, dass man geimpft, getestet oder genesen ist. Das gilt laut Gantner für Kinder ab zehn Jahren, also für zehn- bis 15-Jährige handelt es sich sozusagen um eine „2-G-Regel“, denn Impfung gibt es für diese Altersgruppe derzeit keine.

Fragen zum Grenzverkehr beantwortet auch die Hotline 1450.

Kann man solche Dokumente nicht vorweisen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 24 Stunden einen CoV-Test nachzureichen. Bei Impfungen gilt in Österreich der Nachweis ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung für drei Monate, nach der zweiten Impfung für neun Monate.

Einreiseformular muss weiterhin ausgefüllt werden

Landesrat Gantner verweist auch darauf, dass vor der Einreise bzw. Rückkehr nach Österreich weiterhin ein Online-Einreiseformular ausgefüllt werden muss. Auch die Vorarlberger Polizei wendete sich am Donnerstagmittag an die Öffentlichkeit, mit der Bitte, dies zu beachten. Derzeit würden viele Personen von Deutschland nach Österreich einreisen wollen, ohne vorher das weiterhin für die Einreise notwendige Formular Pre-Travel-Clearance online ausgefüllt zu haben.

Die Verordnung enthält zudem eine Klausel, nach der man bei der Einreise glaubhaft machen muss, dass man sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in Österreich oder Deutschland aufgehalten hat. Auf Nachfrage erklärte Gantner, Personen, die zur Arbeit nach Liechtenstein oder in die Schweiz pendeln, seien dadurch nicht eingeschränkt.

Bayern begrenzen Einreise ohne Quarantäne auf 24 Stunden

Zeitlich unbegrenzt ist die Reise für die Vorarlberger nach Bayern aber nicht. Laut bayerischem Gesundheitsministerium gilt für Menschen, „die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die für bis zu 24 Stunden in den Freistaat Bayern einreisen, eine Ausnahme von der Quarantänepflicht“. Die jeweiligen Personen dürften allerdings keine typischen Symptome einer Coronavirus-Infektion aufweisen.

Für die Schweiz und Liechtenstein gilt diese Ausnahme von Österreich aus bislang nicht – das Land will die Maßnahmen für diese Nachbarländer aber so schnell wie möglich angleichen.