Frontansicht des Landesgerichts Feldkirch.
Dietmar Mathis
Dietmar Mathis
Chronik

Geldstrafe: Arzt rief zur CoV-Infizierung auf

Am Landesgericht Feldkirch wurde heute ein 54-jähriger Arzt zu einer Geldstrafe von 63.000 Euro verurteilt. 21.000 Euro davon muss er bezahlen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, er habe Menschen dazu aufgerufen, sich mit dem Coronavirus zu infizieren und die Krankheit zu verbreiten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut Staatsanwaltschaft hat der Arzt ein Facebook-Posting gemacht, in dem er sich gegen die offizielle Linie der Gesundheitspolitik ausspricht. Von einer Familie gefragt, was die Familienmitglieder in der Quarantäne tun sollten, empfahl er ihnen, sich selbst zu infizieren.

Das passiere ja in den meisten Fällen automatisch und sei auch sinnvoll, wenn es freiwillig und kontrolliert passiere, so der Arzt. Die Richterin gab zu bedenken, dass er diesen Vorschlag im Facebook und damit in der Öffentlichkeit gemacht habe. Deshalb stelle sich die Frage, ob er damit die Verbreitung einer Gefährlichkeit ermöglicht hat.

Arzt würde diese Empfehlung jetzt nicht mehr aussprechen

Der Arzt selbst bekannte sich nicht schuldig. Als Begründung dafür legte er Statistiken, Kurven und medizinische Berichte vor, die seine Ansichten belegen würden.

Er habe auf natürlichem Wege das erreichen wollen, was man jetzt mit der Impfung macht, nämlich möglichst viele Leute zu immunisieren. Jetzt, wo es genug Impfstoff gibt, würde er diese Empfehlung nicht mehr machen, denn die Impfung bringe weniger Komplikationen als die Selbstinfektion.