Die Frau litt über 20 Jahre an einer schweren Lungenkrankheit. Die letzten Jahre war sie auf fremde Hilfe und Pflege angewiesen, da sie bettlägerig war. Der Rumäne hatte sich als 24 Stunden-Pfleger um sie gekümmert.
Im Sommer 2018 kam es zum Geschlechtsverkehr zwischen den beiden. Die Frau sprach bei der polizeilichen Einvernahme von Vergewaltigung, der Mann sei ihr körperlich überlegen gewesen und habe das ausgenutzt. Der Pfleger erklärte, die Frau habe die Initiative ergriffen und der einmalige Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen.
Die Frau starb, bevor sie vor Gericht aussagen konnte. Der Schöffensenat sprach den Mann im Zweifel frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.