Mit der geplanten Novellierung der Einreiseverordnung soll nicht nur für Touristinnen und Touristen aus den meisten EU-Ländern, sondern auch für zurückkehrende Österreicherinnen und Österreicher aus diesen Ländern die Quarantänepflicht wegfallen.
ECDC-Ampel als Orientierung
Ausgenommen davon sind Hochinzidenzgebiete, wobei sich das Gesundheitsministerium an der CoV-Ampel der EU-Gesundheitsagentur ECDC orientieren will. Aus Ländern, die auf der ECDC-Karte grün oder orange eingefärbt sind, wird die Einreise auflagenfrei möglich.
Bei der Einreise aus (hell-)roten Gebieten reicht laut Plänen des Gesundheitsministeriums künftig ein negativer CoV-Test oder ein Nachweis über Impfung oder Genesung nach einer CoV-Infektion.Für Einreisende aus dunkelroten Gebieten soll dagegen die zehntägige Quarantänepflicht nach der Einreise mit einem Freitesten ab dem fünften Tag weiterbestehen.
Für Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz gilt laut Ministerium, dass sie nach denselben Kriterien der ECDC-Ampel bewertet werden.