Der Anlass für den Prozess am Donnerstag war eigentlich ganz banal. Der Freund der Tochter hatte den Angeklagten nicht gegrüßt, was den 51-Jährigen so ärgerte, dass er wollte, dass seine Tochter auszieht. Im Zuge dieses Streites habe er auch gedroht, die Wohnung samt Familie anzuzünden. Der Angeklagte bestreitet das alles.
Zudem wird ihm vorgeworfen, seiner Tochter vor sechs Jahren die Nase gebrochen zu haben, was er ebenfalls nicht zugibt. Richter Thomas Wallnöfer glaubt aber den Aussagen der Tochter und ihrer Mutter und verurteilt den Unterländer zu einer Geldstrafe in Höhe von 960 Euro – die Hälfte davon muss er zahlen. Dazu kommen 500 Euro Schmerzensgeld für die Tochter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.