Bregenzerwald
ORF Vorarlberg
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Coronavirus

Bregenzerwald: Bürgermeister ziehen erste Bilanz

In Lustenau und in zwölf Gemeinden des Bregenzerwaldes gelten seit Dienstag die neuen, verschärften CoV-Bestimmungen. In den Ortszentren gilt Masken- und Testpflicht. Für viele Bürger ist die Situation neu und die betroffenen Gemeinden müssen Aufklärungsarbeit leisten. Die Meinungen der Bürgermeister zu den Verschärfungen sind unterschiedlich.

Seit Dienstag gelten in bestimmten Bereichen in den Gemeinden Lustenau, Alberschwende, Andelsbuch, Bezau, Bizau, Egg, Hittisau, Krumbach, Lingenau, Mellau, Reuthe, Riefensberg und Schwarzenberg verschärfte Maßnahmen – unter anderem gilt die Masken- und Testpflicht.

Die Zonen in den einzelnen Gemeinden

Meinungen der Bürgermeister geteilt

Von den Bürgermeistern der einzelnen Gemeinden selbst hat man zuletzt recht wenig dazu gehört. Sie stehen aber hinter den Verschärfungen. Die Meinungen sind jedoch sehr unterschiedlich und reichen von Zustimmung bis Unverständnis. Regio-Obmann Guido Flatz findet beispielsweise die Maskenpflicht im Freien überzogen. Damit bekämpfe man die Pandemie kaum, wichtig sei aber die Symbolik, in der Öffentlichkeit Maske zu tragen.

Die Bürgermeisterin von Alberschwende, Angelika Schwarzmann, hofft auf mehr Testwillige. Man habe bereits seit der Ausreisetestpflicht gemerkt, dass viele Bürgerinnen und Bürger nun testen kommen, die vorher nie da waren. Das erhoffe man sich nun vermehrt auch für die kommende Woche.

Aufklärungsarbeit gut angenommen

In Mellau hat am Dienstag Bürgermeister Tobias Bischofberger seinen Mitarbeitern gesagt, dass alle eine Stunde für Anrufe zur neuen Verordnung reservieren müssen. Diese Anrufe sind dann auch gekommen, viele Mellauerinnen und Mellauer wollten beispielsweise wissen, wo man sich testen kann.

Erklärungsbedarf hatte auch die Bürgermeisterin der Kleingemeinde Reuthe, Bianca Moosbrugger-Petter gefordert. Reuthe hat derzeit nämlich nur einen Coronavirus-Fall und gilt dennoch als Sicherheitszone. Der Grund dafür war aber schnell geklärt: Alle Gemeinden fallen in die neue Verordnung. Reuthe sollte deshalb keine Ausnahme sein.

Überblick Regelungen

In den für jeden einzelnen Ort festgelegten Zonen müssen alle Personen ab 14 Jahren, die sich in diesen öffentlichen Bereichen aufhalten, eine FFP2-Maske tragen, zudem müssen alle Personen – bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Testbesuch, Arztbesuch, Feuerwehreinsatz oder Gerichtsvorladung) – einen gültigen negativen Test dabei haben. Dabei gelten registrierte Wohnzimmertests mit QR-Code (24 Stunden gültig), ein Selbsttest unter Aufsicht oder ein Antigentest in einer Teststraße (48 Stunden gültig) sowie ein PCR-Test (72 Stunden gültig).

Kinder unter zehn Jahren brauchen keinen Test

Kinder unter zehn Jahren brauchen keinen Test. Ebenso gilt eine Ausnahme von der Testpflicht unter anderem für alle Schülerinnen und Schüler an den Tagen, an denen sie Präsenzunterricht haben, sowie für Personen, die auf dem Weg zu einem Antigen- oder PCR-Test sind, bei Gefahr für Leib und Leben oder für den Weg zum Gericht. CoV-Genesene können statt Test eine ärztliche Bestätigung über ihre Infektion oder einen Absonderungsbescheid vorweisen, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen, ebenso gilt ein maximal drei Monate alter Antikörpertest.

Für Personen, die in der Zone wohnen, heißt die Testpflicht, dass sie einen negativen Test brauchen, um den öffentlichen Raum zu betreten – es sei denn, es kommen Ausnahmen zum Tragen. Für den Aufenthalt im eigenen Garten gilt die Test- und Maskenpflicht auch in der Sicherheitszone nicht.