Chronik

Dreieinhalb Jahre für schweren sexuellen Missbrauch

Ein 45-jähriger Unterländer ist am Landesgericht Feldkirch wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Er gestand, vor acht Jahren an einem damals siebenjährigen Mädchen mehrfach dem Geschlechtsverkehr gleichzusetzende Handlungen vorgenommen und Video-Aufnahmen davon ins Internet gestellt zu haben.

Der Mann war ein Freund der Familie – deshalb wiegt der Missbrauch besonders schwer. Bei einigen Gelegenheiten nahm er sexuelle Handlungen an dem Mädchen vor, filmte diese und stellte das Video ins Internet. Dann ließ er von ihr ab und widmete sich über Jahre hinweg dem Konsum und der Weiterverbreitung von Kinderpornographie. Tausende einschlägiger Bilder und Filme fanden sich auf seinem Computer.

Geständnis als Milderungsgrund

Mildernd gewertet wurde die Unbescholtenheit und das Geständnis des Angeklagten – laut Verteidiger gestand er sehr früh viel mehr als der Polizei bekannt gewesen sein konnte. Erschwerend gewertet wurde unter anderem das sehr niedrige Alter des Missbrauchsopfers. Der Mann hat die Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Da Staatsanwältin und die Anwältin des Opfers keine Erklärung abgegeben haben, ist das Urteil nicht rechtskräftig.