Angeklagter Prozess Versuchter Mord
ORF/ Thomas Giesinger
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Chronik

Versuchter Mord: Zehn Jahre Haft für 76-Jährigen

Wegen versuchten Mordes ist ein 76-Jähriger vor dem Landesgericht Feldkirch zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er soll seine Ehefrau mit Schlägen auf den Kopf in Lebensgefahr gebracht haben. Der Angeklagte hat bis zuletzt vor Gericht die Tötungsabsicht bestritten.

Im Haus des Ehepaares in Lustenau kam es am 30. Juli 2020 in der Früh zu einer heftigen Auseinandersetzung. Der Anlass dafür ist unklar. Die 78-jährige Ehefrau soll laut Anklage ihren Mann mit dem „Abstechen“ bedroht haben. Daraufhin soll er seine Frau dazu aufgefordert haben, ihm ein Küchenmesser in die Brust zu rammen.

Stiche mit dem Küchenmesser

Die Frau soll den Angeklagten mit mehreren Stichen verletzt haben. Danach soll sie mit der stumpfen Seite eines Beils viermal auf seinen Kopf geschlagen haben. Daraufhin seien bei ihm alle Dämme gebrochen, so der Angeklagte. Er schlug mit dem Beil zurück und verletzte seine Ehefrau so schwer, dass Lebensgefahr bestanden haben soll.

Vor Gericht hat der 76-Jährige die Schläge mit dem Beil zugegeben, er habe seine Frau aber nicht töten wollen. Er sei seit 58 Jahren mit ihr verheiratet und würde sie immer noch lieben.

76-Jähriger wegen versuchten Mordes vor Gericht

Wegen versuchten Mordes muss sich derzeit ein 76-Jähriger vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Er soll seine Ehefrau mit Schlägen auf den Kopf in Lebensgefahr gebracht haben. Der Angeklagte bestreitet vor Gericht die Tötungsabsicht.

Frau wegen Demenz nicht angeklagt

Die 78-Jährige wurde nicht angeklagt, da sie dement ist. Laut eines Gutachtens von Gerichtspsychiater Reinhard Haller war sie aufgrund ihrer Demenz zur Tatzeit unzurechnungs- und damit nicht schuldfähig.

Geschworene entscheiden nicht einstimmig

Mit fünf zu drei Stimmen haben die Geschworenen den Angeklagten für schuldig gesprochen. Der Pensionist ist zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen mussten letztlich darüber befinden, ob die Tat als Mordversuch oder Körperverletzung zu bewerten sei – und entschieden sich mehrheitlich für versuchten Mord.

Bei der Bemessung der Strafe wurden unter anderem die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten, seine verminderte Zurechnungsfähigkeit sowie der Umstand, dass der Mann provoziert und auch selbst verletzt worden war, als Milderungsgründe anerkannt. So erhielt er die Mindeststrafe. Dem Opfer wurden 17.800 Euro Entschädigung zugesprochen. Verteidiger Daniel Wolff kündigte an, einen Antrag auf Haftuntauglichkeit zu stellen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.