Im Berufungsverfahren am Schwurgericht in Bozen am Dienstag haben seine Verteidiger versucht, die Haftstrafe zu halbieren. Ihr Mandant habe einen „Akt der Leidenschaft“ begangen und danach Reue gezeigt, so die Begründung der Anwälte. Die Staatsanwaltschaft hat eine Strafreduzierung abgelehnt. Der Vorarlberger habe besonders grausam gehandelt, als er seine Ehefrau 2018 mit über 40 Messerstichen getötet hat.
Nachdem das Gericht das Urteil aus der ersten Instanz bestätigt hat, haben die Verteidiger des Mannes eine Berufung vor dem italienischen Höchstgericht angekündigt.