Chronik

Teststraßenausschreibung des Landes nichtig

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat die Teststraßenausschreibung des Landes für nichtig erklärt. Zwei Passagen widersprechen dem Bundesvergabegesetz, so das LVwG. Die Ausschreibung muss neu gemacht werden.

Die Ausschreibung für die Corona-Teststraßen im Land hat das Landes-Verwaltungsgericht für nichtig erklärt. Das Land hat in der Ausschreibung unter anderem vorgesehen, dass nur fix angestelltes Personal die Tests machen darf und eine Person rund um die Uhr erreichbar sein muss. Diese Vorgaben widersprechen dem Bundesvergabegesetz und müssen daher gestrichen werden, heißt es in einer Aussendung des LVwG.

Die Teststraßen in Vorarlberg werden vom Roten Kreuz betrieben. Der Auftrag dazu war mittels Direktvergabe erfolgt. Das Land beruft sich diesbezüglich auf die Pandemie-Situation, in unvorhersehbaren Notsituationen sei eine solche Direktvergabe möglich gewesen. Da dieser Zustand aber nicht unbefristet fortgeschrieben werden kann, entschloss sich das Land im Februar zur Ausschreibung.

Weil unter den neuen Vorgaben sich auch andere Anbieter bewerben könnten, muss die ganze Ausschreibung neu gemacht werden. Die alte Ausschreibung ist vom privaten Testanbieter AMZ angefochten worden.

Land bereitet Neuausschreibung vor

Das Land Vorarlberg nahm die Entscheidung des LVwG „zur Kenntnis“. Von den zahlreichen Kritikpunkten der Antragstellerin sei im Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts lediglich einer als berechtigt beurteilt worden. Dieser Punkt führe allerdings dazu, dass die Ausschreibung für nichtig erklärt wurde, so das Land schriftlich am Montagnachmittag.

Man werde nun in weiterer Folge eine Neuausschreibung vorbereiten, die einerseits auf das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts als auch auf die sich laufend verändernde und damit sehr dynamische Teststrategie des Landes Rücksicht nimmt. Der laufende Betrieb der Corona-Teststraßen sei davon nicht betroffen und bleibe unverändert aufrecht.