Der Insolvenzverwalter hat im Verfahren Forderungen der Gläubiger in Höhe von rund 9,1 Millionen Euro anerkannt, wobei ein Teil davon auf einer Liegenschaft besichert ist.
Das Erfüllungserfordernis soll durch den Fortbetrieb erwirtschaftet werden. Sofern es die gesetzlichen Covid-19-Bestimmungen zulassen, soll der Betrieb umgehend geöffnet werden, heißt es in einer Aussendung des Kreditschutzverband von 1870.
Für die Gläubiger ist diese Lösung wesentlich attraktiver, weil im Falle einer Zerschlagung des Unternehmens die Quote viel niedriger ausfallen würde.