Es geht in erster Linie um Menschen mit humanitärem Aufenthaltsrecht, die noch keine fünf Jahre in Österreich sind. Diese haben seit der Reform im Herbst keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe gehabt. Künftig sollen sie unterstützt werden bis zur Höhe der Grundversorgung – das sind 550 Euro pro Monat. Das Land muss diese Hilfe selbst zahlen und kann sie nicht dem Bund verrechnen.
Verbesserungen auch für andere Bedürftige
Kostenpunkt wäre nicht ganz eine Million Euro pro Jahr für die etwa 150 betroffenen Menschen, sagt der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Thomas Winsauer (ÖVP).
Weitere Verbesserungen enthält das Gesetz für pflegende Angehörige, Personen in therapeutischen Wohngemeinschaften oder in Krisenbetreuungseinrichtungen wie zum Beispiel Frauenhäusern.