Umwelt

Fahrweg in Natura-2000-Gebiet ist erlaubt

Natura 2000-Gebiete sind eigentlich europarechtlich streng geschützte Regionen. Am Ludescherberg – einem Natura 2000-Gebiet- wird jetzt dennoch der Bau eines Fahrweges erlaubt. Er nütze nämlich der Natur, heißt es von Seiten der Landesregierung.

Die Naturschutzanwaltschaft wollte den Bau dieses Weges zumindest einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen. Die Landesregierung sagt dazu aber nein, denn der Bau des Fahrweges nütze der Natur. Das habe damit zu tun, dass der größte Teil des Landes Kulturlandschaft ist, also vom Menschen geformt. Ausgenommen davon ist die Fels- und Eisregion.

Auch Alp-, Wald- und Wiesenlandschaften sind streng genommen nicht Natur, sondern menschengemacht. Ohne menschliche Eingriffe gäbe es bei uns kaum Bergwiesen, sondern nur Wald. Die Wiesen, vor allem Magerheuwiesen wie die am Ludescherberg, sind aber viel artenreicher als Wald es wäre. Und deshalb, so heißt es in der Kundmachung des Amtes der Landesregierung, sei Landwirtschaft erforderlich, um wildlebende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Deshalb könne der Weg am Ludescherberg gebaut werden, auch ohne Umweltverträglichkeitsprüfung.

Natura 2000 soll natürliche Lebensräume schützen

Mit dem Schutzgebietsnetz Natura 2000 sollen die natürlichen Lebensräume Europas dauerhaft gesichert werden. Rechtliche Grundlagen des Biotop- und Artenschutzes innerhalb der Europäischen Union sind die Vogelschutzrichtlinie sowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, auch FFH-Richtlinie genannt.