Osternest
pixabay/ Bru-nO
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CORONAVIRUS

Überblick: Coronavirus-Regeln zu Ostern

Das Osterwochenende steht bevor und damit stellt sich auch die Frage: Mit wie vielen Familienangehörigen, Freunden und Bekannten darf man denn eigentlich das Osterfest feiern? Die wichtigsten Regelungen im Überblick.

Die Regelungen rund um das Osterwochenende sind kompliziert. Klar ist aber: In den eigenen vier Wänden gibt es keine Vorschriften. Untertags darf jeder feiern mit wem er will.

Es gibt auch keine Beschränkungen für die Anzahl der Haushalte, erklärt der Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher: „Wenn der Besuch in den unmittelbaren Wohnräumen stattfinden und zwischen sechs und 20.00 Uhr, dann greift die Verordnung nicht. Allerdings appelliere ich, diese Besuche nur dann vorzunehmen, wenn man sich davor getestet hat und das Ergebnis negativ ist.“

Nach 20.00 Uhr Ausgangssperre

Nach 20.00 Uhr greift dann die Ausgangssperre. Ab dann darf man also nur noch eine Person aus dem Bekannten- oder Familienkreis empfangen und den eigenen privaten Wohnbereich nur aus bestimmten Gründen verlassen. Dazu zählt unter anderem: die Arbeit, notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, anderen Menschen zu helfen und sie zu pflegen, Bewegung an der frischen Luft sowie unaufschiebbare Behördenwege.

Corona-Regeln zu Ostern

Die Verordnung ist recht kompliziert. Nur in den eigenen vier Wänden gibt es keine Vorschriften. Untertags darf man feiern, mit wem man will.

Regeln im Garten restriktiver

Der Garten gehöre generell nicht zu den eigenen vier Wänden, dort seien daher auch untertags die Regeln restriktiver, so Burtscher: „Im Garten dürfen sich maximal vier erwachsene Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen und dazu kommen noch maximal sechs minderjährige Kinder.“

Ausgenommen von den Vorschriften sind religiöse Feiern. Diese dürfen mit Abstand und Maske auch nach 20.00 Uhr stattfinden.

Schild mit Maskenpflicht Lindau
Danny Hemkens/Stadt Lindau
Auf der Lindauer Insel muss am Osterwochenende auch im Freien eine Maske getragen werden

Lindau setzt auf Maskenpflicht im Freien

Während in Wien seit Donnerstag an belebten Plätzen auch im Freien die Maskenpflicht gilt, bleibt diese in Vorarlberg wie gehabt an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen, bei Veranstaltungen und in der Gastronomie erhalten.

In der benachbarten deutschen Stadt Lindau hingegen wird die Maskenpflicht aufgrund eines erwarteten Ansturms an Gästen ausgeweitet und gilt am Osterwochenende auch an belebten Plätzen im Freien.

Lokalbesuch und Veranstaltungen möglich

Die Gastronomie bleibt in Vorarlberg unter Auflagen auch am Osterwochenende weiterhin geöffnet. Voraussetzung für einen Lokalbesuch sind ein negativer CoV-Test, eine FFP2-Maske bis zum Erreichen des Platzes, zwei Meter Mindestabstand und die Sperrstunde um 20.00 Uhr. Pro Tisch sind vier Personen aus zwei Haushalten plus minderjährige Kinder zugelassen.

Auch Veranstaltungen, also etwa Theateraufführungen und Kinobesuche, bis zu 100 Personen sind am Osterwochenende möglich. Die Auflagen sind jedoch streng: Es muss fix zugewiesene Sitzplätze geben, die nicht verlassen werden dürfen, während der ganzen Veranstaltung müssen Anwesende zudem eine FFP2-Maske tragen. Auch gilt eine Registrierungspflicht, zudem muss ein Covid-19-Präventionskonzept vorgelegt werden.