Gastronomie, Personal bringt Trennwand an, Öffnungen
Dietmar Mathis Fotografenmeiste
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Coronavirus

Verstärkte Corona-Kontrollen: 55 Anzeigen

Seit mehr als zwei Wochen hat die Gastronomie wieder geöffnet, jedoch mit strengen Regeln, an die sich Wirte und Gäste halten müssen. Wer die Vorgaben nicht einhält, hat mit einer Strafe zu rechnen. Derzeit finden in der Gastronomie verstärkt Kontrollen statt. Gegen 20 Lokalgäste und 35 Lokalbetreiber wurde bereits Anzeige erstattet.

In den vergangenen zwei Wochen hat die Polizei in Vorarlberg 3.950 Kontrollen in der Gastronomie durchgeführt, so Herbert Burtscher, Corona-Sprecher der Bezirkshauptmannschaften. Kontrolliert haben die Polizisten die Einhaltung der Sperrstunde und andere Auflagen wie negative Tests und Abstandsregeln.

Dabei haben die Behörden in 20 Fällen gegen Lokalgäste Anzeige erstattet. Meistens war es der negative Antigentest, der gefehlt hat. Bei den Lokalbesitzern hat es mehr Anzeigen geben, nämlich 35. Die Wirte müssen ja einige Regeln mehr beachten als die Gäste. Sie müssen die Gäste kontrollieren, es muss der Abstand passen, usw. Nicht immer kommt es gleich zu einer Anzeige. In vielen Fällen belassen es die Behörden bei einer Abmahnung.

Strafen bis zu 3600 Euro

Bei den Strafen muss man wieder zwischen Lokalbesitzern und Lokalgästen unterscheiden. Die Strafen für die Lokalbesitzer sind deutlich höher, als für die Gäste.

Wenn ein Gast keinen negativen Test vorweisen kann, drohen ihm bis zu 500 Euro Strafe. Für den Wirt können hingegen bis zu 3.600 Euro fällig werden, wenn er nicht kontrolliert, ob der Gast einen negativen Test dabei hat.

Unerlaubte Öffnungen sind teuer

Bei gröberen Verstößen kann es richtig teuer werden. Zum Beispiel bei unerlaubten Veranstaltungen. Öffnet eine Diskothek, obwohl sie nicht öffnen darf, kann das den Betreiber bis zu 30.000 Euro kosten. Für einen Party-Gast können bis zu 1.450 Euro fällig werden. Solch hohe Strafen werden aber nur sehr selten angewendet , so der Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher. Häufig muss nur ein Bruchteil der maximalen Strafhöhe bezahlt werden.

Insgesamt 130 Anzeigen

Insgesamt sind nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz und dem Epidemiegesetz in den letzten zwei Wochen etwa 130 Anzeigen wegen Übertretungen erstattet worden, wobei hier auch die Kontrollen in anderen Bereichen, wie Sport, Kultur, Veranstaltungen und Kundenbereichen von Geschäften oder betreffend die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung enthalten sind. In 38 Fällen wurden Verstöße gegen die Mundnasenschutz-Pflicht oder die Abstandsregelungen mit Organmandaten geahndet.