Der Pensionist erklärte sich vor Gericht für unschuldig. Er bestritt zwar nicht, das Geld bekommen zu haben, allerdings habe er es in einem Bankschließfach und in einem Safe eines Freundes deponiert und dem Deutschen auch die ganze Summe zurückbezahlt.
Erbin hatte Pensionisten geklagt
Der Angeklagte hatte gehofft, dass der Mann das Geld in eine Fischzucht investiert und er dann eine kleine Provision dafür bekommt. Die Fischzucht ist aber nie entstanden. Als das Opfer dann verstorben war, hat die Erbin den Pensionisten in einem Zivilprozess geklagt und Recht bekommen.
Gegen dieses Urteil ist er nicht vorgegangen. Er hat also akzeptiert, das Geld zurückzubezahlen. Genau dieser Umstand hat Richter Thomas Wallnöfer skeptisch gemacht. Das Gericht hat den 74-Jährigen deshalb zu zwei Jahren Haft verurteilt, acht Monate davon unbedingt. Darum kann der Mann eine Fußfessel beantragen.