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Coronavirus

Osterbesuche: Diese Regeln gelten

Wer zu Ostern gerne Freunde oder Familie besuchen möchte, sollte vorab die geltenden Bestimmungen überprüfen. Der Coronavirus-Gipfel am Montag in Wien brachte zwar keine neuen Verschärfungen oder Erleichterungen – dennoch gelten für Familienbesuche und Fahrten zu Angehörigen in anderen Bundesländern klare Regeln.

„An Ostern bitte zu Hause bleiben“, so lautet der Appell von Sicherheits-Landesrat Christian Gantner (ÖVP). Es gehe darum, die in Vorarlberg gesetzten Öffnungsschritte abzusichern. Aber auch die gesetzlichen Bestimmungen lassen heuer kein Familienfest an Ostern zu.

Grundsätzlich können – wie sonst auch – zwei Personen auf Besuch kommen plus Kinder. Laut Verordnung: „Zwischen 06.00 und 20.00 Uhr dürfen sich maximal zwei Haushalte treffen: maximal vier Erwachsene mit ihren maximal sechs aufsichtspflichtigen Kindern.“

Und diese zwei zusätzlichen Personen dürfen auch nur untertags zu Besuchen kommen. Denn von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr früh gilt ja die Ausgangsbeschränkung. Ab 20.00 Uhr darf allerdings nur noch eine Person zu Besuch sein und müsste dann auch übernachten – denn es gilt ja die Ausgangssperre.

Grafik zur CoV-Verordnung
sozialministerium.at

Osterferien zuhause sind möglich

Wer z.B. in Vorarlberg wohnt und Schwiegereltern in Tirol hat, kann die Feiertage nicht mit beiden verbringen: also entweder Schwiegervater oder Schwiegermutter. Natürlich werden auch viele Studenten ihre Osterferien zu Hause verbringen. Das ist grundsätzlich ohne Probleme möglich. Auch hier der Appell des Landes: Zuerst testen und erst dann nach Hause fahren.

Besuche über Grenzen weiter eingeschränkt

Familienbesuche über die Landesgrenzen zur Schweiz oder Deutschland sind nur erlaubt entsprechend den Regeln für sogenannte Familien-Pendler. Diese setzen voraus, dass es auch in den Vorwochen regelmäßig Familienbesuche gab. Das muss ggf. nachweisbar sein. Außerdem muss man sich mit dem Einreise-Formular registrieren und bei der Wiedereinreise nach Österreich einen negativen Test vorweisen.