Der Gemeindepolizist wollte vor einem Jahr gratis mit dem Bus fahren, wurde von einem Chauffeur aber zurückgewiesen. Als Retourkutsche hatte er angekündigt, die Busfahrer strenger zu kontrollieren. Das hat er in zwei Fällen dann auch getan.
Misstöne aber kein Amtsmissbrauch
Die Anklage warf dem Mann vor, sein Amt zu missbrauchen. Die Richterin stellte jedoch fest, dass es hier zwar Misstöne gegeben habe, er sein Amt aber nicht missbraucht habe. Das Urteil lautete Freispruch, es ist nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwältin zeigte sich in ihrem Schlussplädoyer über den Verlauf des Verfahrens verwundert. Zeugen, die bei den Befragungen vor dem Prozess noch klare Angaben gemacht haben, hätten plötzlich Erinnerungslücken und seien offenbar über die Wirkung ihrer Aussagen erschrocken.