Raser in einem Tunnel
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Chronik

Rasen soll teuer zu stehen kommen

Für besonders schnelles Fahren soll das Bußgeld von 2.180 Euro auf 5.000 Euro erhöht werden. Im Extremfall soll auch das Auto beschlagnahmt werden können. Verkehrsexperten geht das immer noch nicht weit genug.

Rasen und Schnellfahren habe auf Österreichs Straßen in den letzten Jahren sehr stark zugenommen, sagt Martin Pfanner vom Kuratorium für Verkehrssicherheit in Vorarlberg. Rund ein Drittel aller tödlichen Verkehrsunfälle passierten aufgrund überhöhter Geschwindigkeit – und vor allem innerorts, sagt Pfanner. Er sieht die neuen Strafen für immer noch zu niedrig. Als Beispiel nennt Pfanner, dass jemand in einer 50 km/h-Beschränkung inklusive technischer Messtoleranz 95 km/h fahren kann, und der Führerschein wird noch nicht eingezogen.

Tuner: Raser-Szene in Vorarlberg zurückgegangen

Dass es in Vorarlberg organisierte illegale Straßenrennen gibt, sieht der Tuner und Inhaber von „Gstört Industries“ Dominic Fenkart nicht. Die Raser-Szene sei in Vorarlberg nicht mehr so groß wie noch vor fünf Jahren. Aufgeblüht sei diese Szene damals natürlich auch durch die Filmreihe „The Fast and the Furious“. Für Fenkart ist aber ebenfalls klar, Rasen durchs Ortsgebiet ist ein „No-Go“.

Strenge Strafen: Wer rast, verliert das Auto

Mit dem Maßnahmenpaket im Kampf gegen steigende Unfallzahlen durch Schnellfahrer will man in Zukunft hart durchgreifen. Denn überhöhte Geschwindigkeit zählt seit vielen Jahren zu den Hauptursachen schwerer und tödlicher Verkehrsunfälle.

Es soll also den besonders rücksichtlosen Fahrern an den Kragen gehen, die mit ihrem Verhalten bewusst andere gefährden. Wer sich illegale Straßenrennen liefert oder im Ortsgebiet mehrmals mit 80 km/h zu schnell erwischt wird, muss mit saftigen Strafen rechnen.

Strenger Bestrafungskatalog

Der Strafrahmen für Raser wird von 2.180 auf 5.000 Euro erhöht. Für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung wird der Beobachtungszeitraum auf vier Jahre verdoppelt. Außerdem wird die Mindestentzugsdauer bei Geschwindigkeitsübertretungen verdoppelt, je nachdem wo gerast wird: Im Ortsgebiet bei mehr als 40 km/h und im Freiland bei mehr als 50 km/h beträgt die Entzugsdauer künftig ein Monat. Im Wiederholungsfall ist bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen der Schein künftig drei Monate weg. Und ab einer Überschreitung von 80 km/h im Ortsgebiet sowie 90 km/h auf Freilandstraßen gilt das als Vergehen unter besonders gefährlichen Verhältnissen, was einen Führerscheinentzug von sechs Monaten bedeutet. Pflicht ist außerdem der Besuch beim Psychologen. Diese Maßnahmen sollen bereits im Sommer in Kraft treten.

Nur wer nachweisen kann, dass er oder sie die „geistige Reife“ hat, ein Auto zu fahren, bekommt den Schein wieder zurück. Und auch das Fahrzeug kann in heftigen Fällen beschlagnahmt werden – und da ist es völlig egal, ob man die Besitzerin des Autos ist oder nicht. Soll heißen, wenn das Leasingauto beschlagnahmt wird, müssen die Leasingraten trotzdem bezahlt werden, da kann es dann schon vorkommen, dass Raten für ein Fahrzeug bezahlt werden müssen, das man nicht einmal mehr besitzt.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) erklärt dazu, „wir werden in der Straßenverkehrsordnung vorsehen, dass die Beschlagnahme des Fahrzeugs eine Sanktion in besonders gefährlichen Fällen ist.“ Internationale Beispiele, wie etwa in der Schweiz, zeigen, dass die Maßnahmen greifen. Denn es gelte, im Verkehr Leben zu schützen.

„Neues bei Neustädter“

Auch in der ORF Radio Vorarlberg-Sendung „Neues bei Neustädter“ wurde am Montag das Thema „Höhere Strafen für Raser“ behandelt – nachzuhören auch im Podcast „Neues bei Neustädter“.