Chronik

Erstochener Sozialamtsleiter: OLG bleibt bei lebenslang

Im Strafverfahren nach dem Mord an dem Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn im Februar 2019 hat das Oberlandesgericht entschieden, dass es bei einer lebenslangen Strafe bleibt. Das Oberlandesgericht ist die Berufungsinstanz. Das berichtet die APA.

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat am Mittwoch die erstinstanzlich verhängte lebenslange Freiheitsstrafe von Soner Ö. wegen Mordes am Leiter der Sozialabteilung der BH Dornbirn bestätigt. Der zum Tatzeitpunkt alkoholisierte und unter dem Einfluss von Beruhigungsmitteln stehende Ö. hatte den damals 49-jährigen Sozialamtsleiter am 6. Februar 2019 in dessen Büro erstochen. Das Urteil war somit rechtskräftig.

Der in Vorarlberg aufgewachsene Ö. war Anfang 2019 illegal nach Österreich eingereist und hatte um Asyl angesucht. Der erstochene Sozialamtsleiter hatte zehn Jahre zuvor – in anderer Funktion und nach der 15. Verurteilung Ö.’s – ein Aufenthaltsverbot gegen den Mann erlassen. Der 35-Jährige hatte beteuert, nicht stolz auf die Tat zu sein und sie bis zum Ende seiner Tage zu bereuen. Wo der Mann seine Haftstrafe absitzen wird, ist noch offen.

Debatte um Sicherungshaft

Der Fall hatte in ganz Österreich eine heftige Debatte um die Sicherungshaft ausgelöst. Das Land Vorarlberg warf dem Bund vor, den Täter trotz Warnung nicht festgehalten, sondern nach Vorarlberg geschickt zu haben. Der Bund schob die Verantwortung allerdings ans Land zurück und verwies auf geltendes Fremdenrecht – mehr dazu in Debatte um Sicherungshaft entbrannt.

Menschenrechtsbeschwerde angedacht

Der Bregenzer Anwalt von Soner Ö. Ludwig Weh hofft auf eine faire Verhandlung und hat keine gezielten Erwartungen an den Prozessverlauf. Wenn das Ergebnis keine Verbesserung der Strafhöhe bringt, werde man wahrscheinlich an eine Menschenrechtsbeschwerde vor dem Stragerichtshof in Straßburg denken müssen, so der Anwalt im Vorfeld der Berufungsverhandlung.