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APA/GEORG HOCHMUTH
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Chronik

Polizei kritisiert Anwaltspflicht bei Jugendlichen

Seit das Jugendgerichtsgesetz im vergangenen Jahr geändert wurde, ist die Polizei, wenn sie es mit jugendlichen Tatverdächtigen zu tun hat, Einschränkungen unterworfen. Diverse Ermittlungsschritte dürfen nur mehr gesetzt werden, wenn ein Anwalt dabei ist.

Die EU hat es vorgegeben, Österreich hat es umgesetzt: Jugendliche Tatverdächtige müssen zwingend von einem Anwalt vertreten werden, ehe bestimmte Ermittlungsschritte gesetzt werden dürfen.

Das gilt bei einer Festnahme des Jugendlichen, bei seiner Vorführung zur sofortigen Vernehmung, einer Tatrekonstruktion und auch bei einer Gegenüberstellung. Vertreter der Polizei sind damit nicht glücklich, denn je nach Situation kann es einen großen Aufwand bedeuten, meint Polizeigewerkschafter Sandro Wehinger.

Anwaltspflicht kann zu unnötigen Wartezeiten führen

Es gebe auch Situationen, in denen der jugendliche Tatverdächtige ein Geständnis ablegen möchte, man aber unnötigerweise auf einen Anwalt warten müsse, sagt Wehinger. Die Verteidiger sind übrigens zwingend beizuziehen, selbst wenn es der jugendliche Tatverdächtige gar nicht möchte.

Wesentliche Verbesserung der Verfahrensrechte

Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch spricht hingegen von einer deutlichen Verbesserung der Verfahrensrechte von Jugendlichen. Um diese Regelung habe man sich jahrelang bemüht. Rauch will, dass diese Anwaltspflicht bleibt.