„Sperrstunde in der Gastronomie auf 22 Uhr vorverlegt“: Die BundeslŠnder Vorarlberg, Tirol und Salzburg verlegen aufgrund der steigenden Covid-19-Infektionszahlen die Sperrstunde in der Gastronomie ab Freitag auf 22.00 Uhr vor. – FOTO: APA/BARBARA GINDL
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Politik

Sperrstunde bleibt nun doch bei 20.00 Uhr

Zu der ab 15. März vorgesehenen Sperrstunde in der Vorarlberger Gastronomie gibt es offenbar unterschiedliche Auffassungen: In einem ersten Verordnungsentwurf war die Sperrstunde für 19.00 Uhr vorgesehen. In einem etwa drei Stunden später erschienen überarbeiteten Entwurf entfiel die Sperrstundenregelung plötzlich.

Wie Florian Themessl-Huber von der Landespressestelle am Donnerstagabend gegenüber dem ORF bestätigte, stehe eine Sperrstunde um 19.00 Uhr nicht zur Diskussion. Es gelte die Ausgangssperre ab 20.00 Uhr. Auch die von Agenturen berichtete FFP2-Maskenpflicht „am Verabreichungsplatz“ stimme laut Themessl-Huber so nicht: Maskenpflicht herrsche nur bis zum Erreichen des Platzes.

Maske nur bis zum Platz

Beim Essen und Trinken darf die Maske logischerweise abgenommen werden, worauf auch das Sozialministerium am Donnerstagabend hinwies. Dort interpretiert man die entsprechende Regelung derart, dass Gleiches wie schon im Vorjahr gelte – also dass man beim Betreten der Lokalität und beim Gang auf die Toilette die Maske tragen muss, bei der Konsumation aber nicht. Landesregierung und Ministerium sagen also nur am Weg zum Platz, in der Verordnung steht aber: Maske am Platz.

Konkret heißt es in den Erläuterungen zur Verordnung: Auch am Verabreichungsplatz sei eine FFP2-Maske zu tragen: „Dies ist insofern sachgerecht, als in Betriebsstätten der Gastronomie besonders ungünstige epidemiologische Bedingungen herrschen, die entsprechend zu berücksichtigen sind.“ Verwiesen wird ferner auf einen Paragrafen, wonach Speisen und Getränke nur im Sitzen an einem Verabreichungsplatz konsumiert werden dürfen.

Eintrittstests

Unstrittig ist, dass zwischen den Tischen zwei Meter Abstand sein müssen. Alternativ kann eine andere effektivere Trennung eingezogen werden. Eingelassene Gruppen dürfen aus maximal vier Personen plus minderjähriger Kinder bestehen. Der verlangte Test darf maximal 48 Stunden alt sein, wenn es sich um einen Antigen-Test handelt, 72 Stunden bei einem (verlässlicheren) PCR-Test.

Beschlussfassung am Freitag

Nach langem Gezerre konnte Donnerstagnachmittag die für den Beschluss nötige Sitzung des Hauptausschusses – für Freitag, 12.00 Uhr – vereinbart werden. Die SPÖ gab ihre Blockade auf, nachdem Vizekanzler Werner Kogler zugesagt hatte, anstelle des erkrankten Gesundheitsministers Rudolf Anschober (beide Grüne) ins Parlament zu kommen.