„Die Gemeindebürger sollen darüber abstimmen, ob die Gemeindevertretung sich politisch für eine Wiedereinführung des Volksabstimmungsrechts von Bürgern einsetzen soll“, so der gemeinsame Inhalt der am Donnerstag abgegebenen Anträge.
Die Initiative reagiert damit auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom Oktober 2020, die Ludescher Volksabstimmung aufzuheben und dem Vorarlberger Landtag eine Frist bis 31. Dezember 2021 zu setzen, um das bürgerliche Initiativrecht für Volksabstimmungen (Volksabstimmungsrecht) aus der Landesgesetzgebung zu streichen. Bis zum 31. Dezember aber können noch Anträge auf die Durchführung einer Volksabstimmung gestellt werden – und genau das will die Aktion „Volksabstimmen über Volksabstimmen“ jetzt nutzen, um zu zeigen, dass der Verlust dieses bürgerlichen Rechts nicht einfach hingenommen wird.

Thema sei nicht Ludesch
Um Ludesch gehe es in diesem Fall gar nicht, erklärt Christoph Aigner von der Initiative: „Es geht um unser zutiefst demokratisches und bürgerliches Recht, verbindliche Volksabstimmungen auf Gemeindeebene veranlassen zu können. Das geht jede und jeden an. Spätestens ab Ende Dezember 2021 werden solche Volksabstimmungen nicht mehr möglich sein." Das sei ein Verlust für das demokratische Leben in Vorarlberg, der rasch behoben gehört, so Aigner.
Politik soll „Farbe bekennen“
Die Vorarlberger Nationalratsabgeordneten der Oppositionsparteien haben einen Antrag im Nationalrat eingebracht, der eine Änderung der Bundesverfassung beabsichtigt. Anfang Februar hat der Vorarlberger Landtag einstimmig beschlossen, sich über die Landesregierung für eine Änderung der Bundesverfassung einzusetzen. "Das sind gute Initiativen, für die realpolitisch weniger gute Aussichten auf Erfolg bestehen. ‚Volksabstimmen über Volksabstimmen‘ soll ihnen Nachdruck verleihen und fordert die Politik auf, Farbe zu bekennen“, so Aigner.
Ziel: Landesweite Volksabstimmung
Mit der Aktion werden drei Ziele verfolgt: Die Vorarlberger Bevölkerung soll wissen, dass ihr ein Recht genommen wird. Ein gemeinsames Schreiben möglichst vieler Vorarlberger Gemeinden soll an den Nationalrat und die Bundesregierung gehen und den bereits laufenden politischen Ansätzen Nachdruck verleihen.
Und mindestens zehn Gemeindevertretungen sollen sich für die Abhaltung einer landweiten Volksabstimmung einsetzen über den Gesetzesbeschluss des Landtags, mit dem das bürgerliche Initiativrecht aus der Landesgesetzgebung gestrichen wird. Das würde einen Präzedenzfall schaffen, so Aigner, der betont, dass die Aktion parteiunabhängig und parteiübergreifend sei.
Weitere Anträge möglich
Die Gemeindewahlbehörden haben jetzt vier Wochen Zeit, um über die Gültigkeit der eingebrachten Anträge zu entscheiden. Es sollen aber noch Anträge in möglichst vielen weiteren Vorarlberger Gemeinden eingebracht werden, so Aigner. Dazu genügen mindestens zwei Bürger, die wahlberechtigt zum Gemeinderat sind.