Ursprünglich war die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit der kontaktlosen Arbeitsunfähigkeitsmeldung bis Ende März befristet. Die ÖGK hat nun jedoch die Option verlängert, „um sowohl Versicherte als auch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bestmöglich zu schützen.“
Versicherte trotz Kontaktbeschränkungen versorgen
Neben der telefonischen Krankmeldung hat die ÖGK seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr noch weitere Maßnahmen gesetzt, um trotz der Kontaktbeschränkungen die Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Dazu zählen die kontaktlose Medikamentenverordnung und die Möglichkeit für telemedizinische Behandlungen – also solche über das Internet oder per Telefon.