Die Bundespräsidentenwahl vor fast fünf Jahren wurde aufgehoben, da in einigen Bezirken – darunter auch in Bregenz – die Mitglieder der Wahlkommission die Wahlkuverts zu früh geöffnet haben. Weil die Wahl wiederholt werden musste, klagte die Republik den Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech und andere Wahlleiter auf Schadenersatz. Die Forderung betrug 36.000 Euro.
Freude bei Zech über Verfahrensende
Das Landesgericht Feldkirch wies die Klage ab. Das Wahlgesetz sei nicht dazu da, der Republik Mehrkosten zu ersetzen, sondern zum Schutz des Wählerwillens. Auch beim Oberlandesgericht Innsbruck blitzte die Republik ab. Nun scheiterte die Klage auch am Obersten Gerichtshof. Dieser hat sich der Klage nicht angenommen, weil – vereinfacht gesagt – die Sache rechtlich nicht so wichtig ist, dass sie vom OGH geklärt werden muss.
Damit sei die Sache endgültig erledigt, so Zechs Anwalt Philipp Längle. Der Bezirkshauptmann freue sich, dass das leidige Thema erledigt sei und dass alle drei Gerichte zu seinen Gunsten entschieden hätten.