Gericht

Hohe Haftstrafen für Marihuana-Großhandel

Das Landesgericht Feldkirch hat am Freitagvormittag drei Männer nicht rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt, weil sie 147 Kilogramm Marihuana produziert, geerntet und verkauft hatten. Die große Drogenmenge schlug sich auch in den hohen Strafmaßen nieder: Neun, achteinhalb und drei Jahre Haft.

Die Urteile von neun bzw. achteinhalb Jahren Haft für die beiden Drahtzieher und immerhin drei Jahren für einen Mann, der gelegentlich bei der Ernte geholfen haben soll, machen deutlich, welche kriminelle Energie nach Ansicht des Gerichts hinter den Taten steckt.

Zu Prozessbeginn bekannten sich alle drei Angeklagten schuldig, ließen aber durch ihre Anwälte ankündigen, keine Angaben zu den Taten zu machen. Die Ausführungen des Staatsanwaltes haben dann aber doch Licht in die Sache gebracht, und gezeigt, mit welcher kriminellen Perfektion und Profitgier die beiden Hauptangeklagten vorgegangen sind.

Drogenmenge sprengt juristischen Rahmen

Die Menge von 147 Kilogramm Marihuana, die sie hergestellt und verkauft haben, sprengt die hierzuland üblichen Maßstäbe: Im Gesetz gibt es dafür gar keine Kategorie – es ist ein Vielfaches dessen, was im Gesetz als oberste Menge noch eigens erwähnt wird.

Landesgericht von Außen im Winter
ORF Vorarlberg
Am Landesgericht Feldkirch wurden die Drogenproduzenten und -händler am Freitag verurteilt

Geldnot ausgenutzt, um Räume zu bekommen

Im Prozess wurde auch klar, dass die Verurteilten diese große Menge in nur zwei Jahren produziert und verkauft hatten. Sie haben dazu laut Anklage ein kriminelles Unternehmen aufgebaut mit effizienten Strategien: So suchten sie z.B. gezielt Menschen in Finanznöten, um diese für sich einzuspannen. Sie boten an, die Miete für deren Haus zu zahlen, wenn sie im Gegenzug Keller, Garage oder andere Räumlichkeiten nützen dürfen.

In den so „angemieteten“ Räumlichkeiten wurde dann an mehreren Standorten produziert. Sobald an einem Standort zwei oder drei Ernten gemacht wurden, ging es weiter zum nächsten Standort. So wurden 147 Kilo Suchtgift produziert und schließlich gewinnbringend verkauft, wie die Staatsanwaltschaft beweisen konnte.

550.000 Euro „Gewinn“ in zwei Jahren

Bei dem Zweitangeklagten wurde nämlich eine Art Buchhaltung sichergestellt, aus der sich nachweisen ließ, dass die Drogenhändler pro Kilo Marihuana einen Gewinn von 3.800 Euro machten. Daraus ergibt sich ein Gesamtgewinn von 550.000 Euro, die von den beiden Haupttätern kassiert wurden.

Cannabis-Aufzucht in Wiener Wohnung
LPD Wien
In solchen Innenraum-Plantagen wurden die Drogenpflanzen gezüchtet und der Strom dafür von der illwerke-vkw gestohlen (Symbolbild)

Große Mengen Strom abgezweigt

Die Angeklagten hatten sich aber nach Ansicht des Gerichts noch auf andere Art finanzielle Vorteile verschafft: Einer von ihnen wandte seine Kenntnisse als Elektriker an, um den Strom für die zur Aufzucht der Cannabispflanzen notwendigen Wärmelampen in den Plantagen vom Netz der illwerke-vkw abzuzweigen. Allein hier beträgt der Schaden 37.000 Euro – was wieder das Ausmaß der Drogenproduktion deutlich werden lässt.

Urteile nicht rechtskräftig

Das Ausmaß der kriminellen Energie schlug sich auch in den Urteilen nieder: Neun bzw. achteinhalb Jahre für die beiden Hauptangeklagten, drei Jahre für den Mitangeklagten „Erntehelfer“. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.